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USB-Stick am Schlüsselbund zur Identifikation des "Finders"

VC1541 / 27 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

ich habe hier noch einen nano USB-Stick kleiner Größe, den ich gerne so preparieren möchte, dass bei einem Verlust der neugierige "Finder" sich eine "Art" "Malware" installiert, die die Position des "Finders" an mich überträgt.

Ist etwas verworren formuliert, ich weiß; aber ich habe selbste keine Ahnung wie so etwas umzusetzen wäre, bzw ob es hierfür überhaupt eine Lösung gibt, die taugt und einigermaßen rechtens ist.

Mir geht es nur darum, bei einem Verlust/Diebstahl des Schlüssels beim "Finder" anklopfen zu können und sagen zu können: "Du hast meinen Schlüssel. Gib ihn mir wieder."

Hat da jemand eine Idee, oder ist das von vornherein unmöglich?

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Spinn weiter! gelöscht_84526
mawe2 Borlander „Hochhäuser mit mindestens 100 Mietparteien sind zwar eher die Ausnahme. Und wenn man es genau nimmt, dann könnte man mit ...“
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Hochhäuser mit mindestens 100 Mietparteien sind zwar eher die Ausnahme.

Gut, es kann auch ein Zweifamilienhaus sein. Dann weiß ich trotzdem nicht, bei wem ich klingeln soll...

Und wenn man es genau nimmt, dann könnte man mit GPS auch noch die Höhe ermitteln was den Personenkreis doch wieder eingrenzen dürfte.

Nach meiner Erfahrung ist in solchen Gebäuden sowieso kein GPS-Empfang möglich. Man kann diese Idee also wahrscheinlich sowieso begraben.

Dass der BGH IP-Adressen als personenbezogene Daten einstuft, weiß ich. Deswegen ist es trotzdem nicht möglich, den jeweiligen PC-Nutzer darüber zu identifizieren. Man kann maximal den Anschlussinhaber identifizieren, der nicht mit den Nutzer identisch sein muss.

Die Frage wäre doch: Ist die bloße Kenntnis eines bestimmten Koodinatenpaares bereits deswegen ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, weil man theoretisch eine Person identifizieren könnte, die sich an diesem Standort aufhält?

Soweit ich weiß regelt das Datenschutzgesetz den Umgang öffentlicher Stellen und privater Unternehmen mit den personenbezogenen Daten der Bürger.

Ist auch die private Kenntnis personenbezogener Informationen anderer (z.B. aus der Nachbarschaft) dem Datenschutzgesetz unterworfen?

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