Die Bundesregiereung will eine Behörde einrichten die Verschlüsselungen knacken kann:
Muss da nicht vorher §202 StGB der das unter Strafe stellt ersatzlos gestrichen werden?
Man hat den Eindruck die wissen nicht was sie tun.
fbe
Die Bundesregiereung will eine Behörde einrichten die Verschlüsselungen knacken kann:
Muss da nicht vorher §202 StGB der das unter Strafe stellt ersatzlos gestrichen werden?
Man hat den Eindruck die wissen nicht was sie tun.
fbe
Das magische Wort in § 202a StGB heißt "unbefugt". Wenn ein Richter anordnet, dass im Fall X die Verschlüsselung geknackt werden soll, ist das gerade nicht "unbefugt".