Die Bundesregiereung will eine Behörde einrichten die Verschlüsselungen knacken kann:
Muss da nicht vorher §202 StGB der das unter Strafe stellt ersatzlos gestrichen werden?
Man hat den Eindruck die wissen nicht was sie tun.
fbe
Die Bundesregiereung will eine Behörde einrichten die Verschlüsselungen knacken kann:
Muss da nicht vorher §202 StGB der das unter Strafe stellt ersatzlos gestrichen werden?
Man hat den Eindruck die wissen nicht was sie tun.
fbe
Das verstößt gegen geltendes Recht(?)!
Eeigentlich -- aber das tun die Hartz 4 Gesetze und viele(s) andere ..
.. was - einfach so - gemacht wird ja auch.
Der Nachteil von Gesetzen ist, so diese "interpretierbar" sind
oder
wie es zur Zeit erscheint
-- einfach ignoriert werden.
Schon ein Bekannter Logiker und Mathematiker hat gesagt:
"Es kann alles als Wahr betrachtet werden .."
".. es muss nur genügend drastische Anpassungen geben"
Die drastischen Hartz Gesetze die tief in grundlegende Rechte eingreifen,
die vorher anscheinend noch galten,
sind ein Beispiel wie es auch ohne Ampassungen geht.
Einfach die Auslegung geltenden Rechts oder Gesetzen tiefgreifend "interpretieren" .......
Hier im speziellen Fall wird - wie oben im Thread schon angedeutet - einfach ein existierendes
(oder mehrere existierende) Gesetz(e)
für nicht zuständig "erklärt".