Grad gelesen: Offener Brief an die Bundeskanzlerin – Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und der Vertrauensverlust in Politik und Medien
Rundfunkbeitrag Widerstand 206 Themen, 4.190 Beiträge
Ich weiß von Anfang an, dass es als Beitrag deklariert wurde - und das finde ich auch noch als extra Veralbern.
Nein. Denn das ist exakt die Definition eines öffentlich-rechtlichen Beitrags:
Beiträge werden für die Bereitstellung einer besonderen Gegenleistung erhoben, nämlich dafür, dass die Möglichkeit der Benutzung besonderer Einrichtungen oder der Ausnutzung besonderer Vorteile zur Verfügung gestellt werden. Sie werden unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistung erhoben. (Creifelds Rechtswörterbuch, C.H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung, München 1990)
Eine Gebühr dagegen wäre eine Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken. (BVerfGE 50, 217)
Fazit: Eine Gebühr schuldest Du für die Inanspruchnahme einer Leistung, den Beitrag allein für die bloße Bereitstellung der Leistung.