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Borlander Olaf19 „Und wo eine Grenze ist, legt Herr Ketterer Kleinsteuber nach eigenem Gutdünken fest? Hält er sich für schlauer als alle ...“
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Ich halte die einleitende Argumentation auch für recht schwach:

  • Die Zahlungspflicht besteht ja nicht allein durch die Meldung in einer Wohnung, sondern nur dann wenn gleichzeitig auch noch eine gewisse (niedrige) Einkommensgrenze überschritten wird.
  • Der Zustand der Nicht-Obdachlosigkeit geht zudem auch noch mit diversen weiteren Zahlungsverpflichtungen einher, u.A. auch der direkten oder indirekten Zahlung für vermeintlich exotisch Dinge wie Niederschlagswasser.
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