Rundfunkbeitrag Widerstand 206 Themen, 4.190 Beiträge

gelöscht_323936 Borlander „Ich halte die einleitende Argumentation auch für recht schwach: Die Zahlungspflicht besteht ja nicht allein durch die ...“
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eine gewisse (niedrige) Einkommensgrenze

Es geht dabei nur um HartzIV und Grundsicherung plus monatliche Rundfunkgebür. (Nicht -beitrag...)

Und dazu braucht derjenige vom Jobcenter eine Bescheinigug, dass er unter diese Befreiungsberechtigung fallen würde.

diversen weiteren Zahlungsverpflichtungen

Sicher gibt es einige kommunale Abgaben, um die Einnahmen für die Ausgaben der Kommunen zu sichern.
Das Geld für die Fernsehanstalt sollte aber doch an die Nutzung gebunden werden (dafür gibt es Möglichkeiten). Und sollte auf die Information beschränkt werden und nicht auf Unterhaltung - die finde ich in der Vefassung nicht verankert.

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