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Bürgerkriegsflüchtlinge, Armutsmigranten, kein Ende und keine Lösung

REPI / 184 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie weiter habe ich mir gedacht, was würde ich tun, wenn ich die Verantwortung für mein Land hätte? Hier einige Anstöße zur Diskussion.

Die Ursachen von Bürgerkrieg und von Armut und schlechten Lebensbedingungen könnte ich kurzfristig und mittelfristig nicht ändern, da in den betroffenen Regionen zu viele verschiedene unterschiedlichen Interessen aufeinander stoßen.

Verbale Appelle werden wohl ungehört verhallen und mit Gewalt bringt wohl auch nichts, außer noch mehr Flüchtlinge.

Also was tun?

Da die Solidarität innerhalb der EU  dahin ist, jeder sieht, wie er sein Schäfchen ins Trockne bringen kann, Dublin II und Schengen nur noch Makulatur sind, müsst ich wohl auch vorrangig an mein Land denken, gleichzeitig alle EU Mitgliedsstaaten zu einem gemeinsamem Handeln bewegen.

Folgende Sofortmaßnahmen würde ich vorschlagen:

1. Grenzkontrollen wieder einführen und Grenze verstärkt bewachen um illegale Grenzübertritte zu unterbinden.
Hilfesuchende sollen sich an den Grenzübergängen melden.

2. Sichere Staaten (vor allem die in Europa) benennen und von Menschen  aus diesen Ländern  Asylanträge nur noch in den dortigen Botschaften  annehmen.Ohne stattgegebenen Asylantrag  keine Unterkunft stellen keine Sozialleistungen zahlen. 

3. Alle bei Rettungsaktionen auf dem Mittelmeer Aufgegriffenen in das Land zurück bringen, aus dem sie mit dem Boot aufgebrochen sind. Sollte dies nicht gelingen, da die Retter ggf. an der Libyschen Küste von Milizen beschossen werden, die Patroullie nur noch in den europäischen Hoheitsgewässern (12sm) durchführen. Dies vorher weltweit bekannt geben.

4. Personen, welche keine Pässe vorweisen können bzw. versuchen ihre Identität zu verschleiern in geschlossene Erstaufnahmeeinrichtungen bringen, welche sie bis zur Feststellung oder Glaubhaftmachung  ihrer Identität nicht verlassen dürfen. Minimierung der Gefahr des Einsickerns von Terroristen und sonstigen Kriminellen.Für Personen in diesen Einrichtungen nur Sachleistungen, keine Geldleistungen. 

5. Belehrung aller aufgenommen Personen über die rechtlichen und kulturellen Grundlagen unseres Landes. Bei groben Verstößen bzw. Handlungen die unserem Strafrecht unterliegen sofortige Abschiebung.

6. Personen mit abgelehnten Anträgen sofort abschieben. Möglichkeiten der Klage ausschließen.

7. Auf europäischer Ebene die Vereinheitlichung der Sozialleistungen für Asylbewerber und anerkannten Asylanten durchsetzen. Das kann sicherlich nicht das Niveau von Deutschland oder Schweden sein oder etwa von Rumänien oder Ungarn. Jedoch irgendwo dazwischen. Die "reicheren" Länder unterstützen dabei die "Ärmeren" finaziell, im Gegenzug erfolgt eine nach einem Schlüssel vorzunehmende Verteilung auf alle EU Länder. Die Niederlassungsfreiheit aller nicht entschiedenen Asylsuchenden wird innerhalb der EU bis zur endgültigen Entscheid ausgesetzt.

8. Strikte Auslegung des §16a des GG zum Thema Asylrecht

Das Asylrecht für politisch Verfolgte ist in Deutschland ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht. Nach heftiger öffentlicher Debatte im Jahr 1993 wurde das bis dahin schrankenlos gewährte Asylgrundrecht aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG herausgenommen und nach Art. 16a Abs. 1 GG übertragen. In die vier folgenden Absätze sind die im Asylkompromiss beschlossenen Einschränkungen eingearbeitet worden:

  • Ausländer, welche über einen Staat der Europäischen Union oder einen sonstigen sicheren Drittstaat einreisen, können sich nicht auf das Asylrecht berufen (Art. 16a Abs. 2 GG).
  • Bei bestimmten Herkunftsstaaten (sog. sichere Herkunftsstaaten) kann vermutet werden, dass dort keine politische Verfolgung stattfindet, solange der Asylbewerber diese Vermutung nicht entkräftet (Art. 16a Abs. 3 GG).
  • Der Rechtsschutz wurde eingeschränkt (Art. 16a Abs. 4 GG).
  • Letztlich kann das deutsche Asylgrundrecht dadurch eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, dass ein anderer Staat im Rahmen europäischer Zuständigkeitsvereinbarungen für die Schutzgewähr des Asylbewerbers zuständig ist und der Asylbewerber, ohne dass sein Asylantrag in der Sache geprüft wird, dorthin verwiesen wird.

Die Anerkennungsquote nach Art. 16a GG ist entsprechend gering und liegt seit 2002 bei unter 2 %.

Danach dürften fast Alle, welche zur Zeit unsere Grenzen stürmen, kein Asyl bekommen?

https://de.wikipedia.org/wiki/Asylrecht_(Deutschland)

So nun kann man mich in die rechte Ecke stellen, herzlos und inhuman nennen.
Bestimmt habe ich auch etliches nicht bedacht, da wird man aber wohl in der Diskussion daraufhin weisen.

Ich denke aber, wenn die Invasion der Menschen  weiter so geht, werden wir in einem oder zwei Jahren diese Maßnahmen haben.

Es empfiehlt sich immer, etwas Linux im Hause zu haben.
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helpinhhand REPI „Bürgerkriegsflüchtlinge, Armutsmigranten, kein Ende und keine Lösung“
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Vielleicht manchen Leser hier nicht unwillkommen: 

Etwas Hintergrund und Zusammenhang.

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Na endlich: ... gelöscht_320096
Krass. Billieron
Jup. Sehe ich auch so. Billieron
Nachtrag: ... jueki