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Österreich: Keine Rundfunkgebühren auf Computer

marinierter / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Oesterreichisches-Hoechstgericht-Keine-Rundfunkgebuehren-fuer-Computer-2754537.html

Kurz zusammengefasst:

Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass Onlinestreams kein Rundfunk im Sinne des österreichischen Rechts ist.

Es gilt jedoch zu beachten, dass dieses Urteil ggf. in Deutschland nicht anwendbar ist, da in Österreich laut Artikel der Begriff Rundfunk als Punkt-zu-Multipunkt-Verbindung definiert ist (siehe 5. Absatz), ein Onlinestream jedoch eine Punkt-zu-Punkt-Verbindung ist.

Ob es im deutschen Recht auch eine solche Definition gibt, ist mir nicht bekannt. Evtl. weiß jemand hier mehr.

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mawe2 marinierter „Österreich: Keine Rundfunkgebühren auf Computer“
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Es gilt jedoch zu beachten, dass dieses Urteil ggf. in Deutschland nicht anwendbar ist

Urteile aus Österreich sind nicht nur "ggf." in Deutschland nicht anwendbar sondern sie sind grundsätzlich in Deutschland nicht anwendbar.

Im Übrigen hatte die Rundfunkgebühr für PCs in Deutschland nie etwas mit Online-Streams zu tun. Die wurde einfach fällig, wenn man ein entsprechendes Gerät (also einen PC) besaß. Unabhängig davon, ob der PC streamen kann oder nicht.

Und inzwischen wurde dieses Prinzip sogar noch weiter gefasst: Die Gebühr ist sogar dann fällig, wenn man über keinerlei Geräte zur eventuellen Nutzung des Rundfunk-Angebotes verfügt.

Insofern ist es für Deutschland völlig Wurst, was die Österreicher in dieser Hinsicht veranstalten!

Gruß, mawe2

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