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Österreich: Keine Rundfunkgebühren auf Computer

marinierter / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Oesterreichisches-Hoechstgericht-Keine-Rundfunkgebuehren-fuer-Computer-2754537.html

Kurz zusammengefasst:

Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass Onlinestreams kein Rundfunk im Sinne des österreichischen Rechts ist.

Es gilt jedoch zu beachten, dass dieses Urteil ggf. in Deutschland nicht anwendbar ist, da in Österreich laut Artikel der Begriff Rundfunk als Punkt-zu-Multipunkt-Verbindung definiert ist (siehe 5. Absatz), ein Onlinestream jedoch eine Punkt-zu-Punkt-Verbindung ist.

Ob es im deutschen Recht auch eine solche Definition gibt, ist mir nicht bekannt. Evtl. weiß jemand hier mehr.

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Max Payne marinierter „Österreich: Keine Rundfunkgebühren auf Computer“
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ein Onlinestream jedoch eine Punkt-zu-Punkt-Verbindung ist.

Das ist nicht zwangsläufig. Über UDP lässt sich auch IP-Multicasting betreiben. Vorteil: Der Sender muss jedes Paket nur ein Mal senden, egal, wie viele Empfänger es gibt.

Gerade Livestreams werden vermutlich eher auf UDP (bzw. SCTP) als auf TCP setzen.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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