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Zwangsrundfunkbeitrag

user_322974 / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich finde auf der Webseite des Gutachtens öffentlich-rechtliche Medien - Aufgabe und Finanzierung nicht den Button "Bestellen". 2. Mir ist das Procedere der kündigung noch nicht ganz klar. Reicht es aus, wenn ich einfach die Einzugsermächtigung entziehe?

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presla user_322974 „Zwangsrundfunkbeitrag“
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2. Mir ist das Procedere der kündigung noch nicht ganz klar.

Kündigen kannst Du nicht,denn Du bist stillschweigend in den Vertrag eingetreten!

Reicht es aus, wenn ich einfach die Einzugsermächtigung entziehe?

Dann bekommst Du eine Rechnung!

Da stellt sich nun die Frage: Zahlen oder darauf hinweisen das man zwischenzeitlich von einer rechtswidrigen Beitragserhebung aufgrund des o.e. Gutachtens ausgeht.

Solltest Du jedoch ein Empfangsgerät das ö.r. Beiträge empfangen kann,mußt Du das selbst entscheiden.

Im Tenor geht es doch nur darum!

Grüße aus NRW von Presla....... Horst Evers: Wer alles weiss, hat keine Ahnung
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