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Zwangsrundfunkbeitrag

user_322974 / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich finde auf der Webseite des Gutachtens öffentlich-rechtliche Medien - Aufgabe und Finanzierung nicht den Button "Bestellen". 2. Mir ist das Procedere der kündigung noch nicht ganz klar. Reicht es aus, wenn ich einfach die Einzugsermächtigung entziehe?

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Michael Nickles Max Payne „Einen öffentlich-rechtlichen Beitrag kannst Du auch nicht ...“
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Meine Empfehlung: Konsequent. Einzugsermächtigung entziehen. Dann sind sie schon mal gezwungen Rechnungen zu schicken, die dann abgelehnt werden können. Das ist wohlgemerkt kein juristischer Rat aber aktuell wohl die einzige richtige Vorgehensweise. Mir ist aktuell leider noch kein konkreter Fall bekannt, wie so eine "Kündigung" durchgezogen wird, dieses Thema ist aber außerordentlich wichtig.

Grüße,
Mike

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