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Videokamera ad absurdum geführt

Alekom / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Was ist passiert?

Ein Einbrecher wurde per Videokamera bei seiner Tat gefilmt und dadurch erkannt.

Dieser Einbrecher klagte den Besitzer des Hauses wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte.

Der Oberste Gerichtshof der Eu hat es bestätigt und somit muss der Besitzer dem Einbrecher Schadensersatz zahlen.

Ich sage mal frei heraus: Haben Sie denen ins Hirn gesch*****?

Der Besitzer hat leider den Fehler gemacht, das der Bereich der aufgenommen wurde, nicht exakt sein Grundstück erfasst hatte, sondern auch  einen Teil des öffentlichen Raumes. Und es muss mittels Schild die Videokamera gekennzeichnet sein.

Manchmal frag ich mich echt...

Wer den gesamten Artikel lesen will:

http://www.krone.at/Welt/Einbrecher_klagt_bestohlenes_Opfer_-_und_gewinnt-Taeter_gefilmt-Story-431092

Alles hat seinen Sinn, auch das scheinbar Sinnlose, denn es gibt nichts ohne Sinn.
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gelöscht_238890 neanderix „Du übersiehst, dass du z.B. wegen des Dash-Cam Urteils u.U. ...“
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Bitte nicht Ursache und Wirkung verwechseln.

von dir so hoch geachteten Richter

Die achte ich sicher nicht höher, als jeden anderen Menschen.

Aber zum Thema: Spiele dir die Bilder auf das Handy eines Mitfahrers, "der zufällig gefilmt hat" und alles wird gut.Zwinkernd

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