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Videokamera ad absurdum geführt

Alekom / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Was ist passiert?

Ein Einbrecher wurde per Videokamera bei seiner Tat gefilmt und dadurch erkannt.

Dieser Einbrecher klagte den Besitzer des Hauses wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte.

Der Oberste Gerichtshof der Eu hat es bestätigt und somit muss der Besitzer dem Einbrecher Schadensersatz zahlen.

Ich sage mal frei heraus: Haben Sie denen ins Hirn gesch*****?

Der Besitzer hat leider den Fehler gemacht, das der Bereich der aufgenommen wurde, nicht exakt sein Grundstück erfasst hatte, sondern auch  einen Teil des öffentlichen Raumes. Und es muss mittels Schild die Videokamera gekennzeichnet sein.

Manchmal frag ich mich echt...

Wer den gesamten Artikel lesen will:

http://www.krone.at/Welt/Einbrecher_klagt_bestohlenes_Opfer_-_und_gewinnt-Taeter_gefilmt-Story-431092

Alles hat seinen Sinn, auch das scheinbar Sinnlose, denn es gibt nichts ohne Sinn.
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Xdata Alekom „Videokamera ad absurdum geführt“
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Da ist gar kein Hirn mehr drin .. oder nur noch krankes Gewebe.

-- Und in DE?       Da wird wegen “EINES!“ DoofBlind? oder soÜberrascht
-- eine Maut die nur der, verdachtslosen absoluten Kontrolle dient,
-- strengstens erlaubt! ..

Mal  sehen ob da die EU ihre Muskeln nutzt und dies Stoppt.
Wegen   fundamentaler    Verletzung der Persönlichkeitsrechte.

Verdachtloses Sammeln von Daten der Autofahrer, als Nebenneffekt einer sinnfreien Maut,
  woAm Ende  NUR der DE Autofahrer Zahlen muss.

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