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Videokamera ad absurdum geführt

Alekom / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Was ist passiert?

Ein Einbrecher wurde per Videokamera bei seiner Tat gefilmt und dadurch erkannt.

Dieser Einbrecher klagte den Besitzer des Hauses wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte.

Der Oberste Gerichtshof der Eu hat es bestätigt und somit muss der Besitzer dem Einbrecher Schadensersatz zahlen.

Ich sage mal frei heraus: Haben Sie denen ins Hirn gesch*****?

Der Besitzer hat leider den Fehler gemacht, das der Bereich der aufgenommen wurde, nicht exakt sein Grundstück erfasst hatte, sondern auch  einen Teil des öffentlichen Raumes. Und es muss mittels Schild die Videokamera gekennzeichnet sein.

Manchmal frag ich mich echt...

Wer den gesamten Artikel lesen will:

http://www.krone.at/Welt/Einbrecher_klagt_bestohlenes_Opfer_-_und_gewinnt-Taeter_gefilmt-Story-431092

Alles hat seinen Sinn, auch das scheinbar Sinnlose, denn es gibt nichts ohne Sinn.
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gelöscht_238890 neanderix „Ich werde mir, ungachtet der Bußgelddrohung, dennoch eine ...“
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Ich werde mir, ungachtet der Bußgelddrohung, dennoch eine Kamera ins Fahrzeug hängen und die Biklder im Fall des Falles *selbstverständlich* der Polizei übergeben.

Es ist schon ein seltsames Rechtsverständnis das da manche Zeitgenossen an den Tag legen.
Aber die meisten Strafen werden ja eh wegen Dummheit verhängt.

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