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Videokamera ad absurdum geführt

Alekom / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Was ist passiert?

Ein Einbrecher wurde per Videokamera bei seiner Tat gefilmt und dadurch erkannt.

Dieser Einbrecher klagte den Besitzer des Hauses wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte.

Der Oberste Gerichtshof der Eu hat es bestätigt und somit muss der Besitzer dem Einbrecher Schadensersatz zahlen.

Ich sage mal frei heraus: Haben Sie denen ins Hirn gesch*****?

Der Besitzer hat leider den Fehler gemacht, das der Bereich der aufgenommen wurde, nicht exakt sein Grundstück erfasst hatte, sondern auch  einen Teil des öffentlichen Raumes. Und es muss mittels Schild die Videokamera gekennzeichnet sein.

Manchmal frag ich mich echt...

Wer den gesamten Artikel lesen will:

http://www.krone.at/Welt/Einbrecher_klagt_bestohlenes_Opfer_-_und_gewinnt-Taeter_gefilmt-Story-431092

Alles hat seinen Sinn, auch das scheinbar Sinnlose, denn es gibt nichts ohne Sinn.
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Ventox Alekom „Videokamera ad absurdum geführt“
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Das ist genauso bescheuert wie das mit den Dashcams.
Ich bin ja so dreist, besonders in den engen Autobahnspuren in Baustellen mich an die Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten.
Das hatte einem dieser Lieferwagenfahrer anscheinend nicht gepasst.
Kaum war hinter der Baustelle Tempo 80 km/h wieder aufgehoben, überholte er mich und bremste.
Ich hatte vorher noch gesehen, dass niemand sonst vor uns auf der Autobahn unterwegs war.
Es gab also keinen Grund für ihn zu bremsen.
Es lief nicht mal ein Tier über die Autobahn.
Mit einer Dashcam hätte ich beweisen können, dass er also grundlos gebremst hatte.
Nun würde ich dafür bestraft werden, wenn ich eine solche im Auto hätte und benutzen würde.
http://www.zeit.de/mobilitaet/2014-10/dashcam-bussgeld

Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.
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