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Videokamera ad absurdum geführt

Alekom / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Was ist passiert?

Ein Einbrecher wurde per Videokamera bei seiner Tat gefilmt und dadurch erkannt.

Dieser Einbrecher klagte den Besitzer des Hauses wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte.

Der Oberste Gerichtshof der Eu hat es bestätigt und somit muss der Besitzer dem Einbrecher Schadensersatz zahlen.

Ich sage mal frei heraus: Haben Sie denen ins Hirn gesch*****?

Der Besitzer hat leider den Fehler gemacht, das der Bereich der aufgenommen wurde, nicht exakt sein Grundstück erfasst hatte, sondern auch  einen Teil des öffentlichen Raumes. Und es muss mittels Schild die Videokamera gekennzeichnet sein.

Manchmal frag ich mich echt...

Wer den gesamten Artikel lesen will:

http://www.krone.at/Welt/Einbrecher_klagt_bestohlenes_Opfer_-_und_gewinnt-Taeter_gefilmt-Story-431092

Alles hat seinen Sinn, auch das scheinbar Sinnlose, denn es gibt nichts ohne Sinn.
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Ventox gelöscht_238890 „Mit einem Lieferwagen?“
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Bei meinem Auto handelt es sich um einen VW Vento TDI mit 90 PS, der zu dem Zeitpunkt schon etwa 15 Jahre alt war.
Also kein Rennwagen.

So ein moderner Lieferwagen, besonders, wenn er nicht oder nicht voll beladen ist, kann da locker mithalten.
Außerdem ist mir während der paar Kilometer in der Baustelle aufgefallen, wie er einerseits sich nicht traute, mich zu überholen, mir aber förmlich an der Stoßstange klebte.

Als er nach der Baustelle sofort zum Überholen ansetzte, hatte ich mir gedacht, wenn er es denn gar so eilig hat, dann lasse ich ihn halt davonfahren, und beschleunigte selber moderat.

Das der Knilch dann aber vor mir in die Eisen steigt, damit hatte ich nun wirklich nicht gerechnet.

Ist aber dank meiner guten Reaktion nichts passiert.

Bis auf den Schrecken.

Bei der nächstgelegenen Autobahnpolizei hieß es dann nur, vielleicht musste er ja bremsen.

Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.
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