So ganz klar ist da da die Rechtslage immer noch nicht.
In mehreren Ländern übrigens verboten!
Belgien, Luxemburg, Portugal, Schweden, Schweiz.
In Österreich ist schon das Anbringen einer solchen Kamera ohne Genehmigung verboten!
Gruß
So ganz klar ist da da die Rechtslage immer noch nicht.
In mehreren Ländern übrigens verboten!
Belgien, Luxemburg, Portugal, Schweden, Schweiz.
In Österreich ist schon das Anbringen einer solchen Kamera ohne Genehmigung verboten!
Gruß
Nun geht es aber um Grundsatzentscheidungen in der Rechtsprechung.
Es geht nicht darum eine zufällig entstandene Videoaufzeichnung zu Rate zu ziehen, die mit einem Smartphone rein zufällig bei der Autofahrt entstand (oder wie auch immer).
Übrigens ist das Überwachen, mittels Videokamera, im nachbarschaftlichen Miteinander schon geregelt.Ich darf mein Grundstück bis zur Grenze überwachen, aber nicht noch ein Stückchen des Nachbargrundstücks.