So ganz klar ist da da die Rechtslage immer noch nicht.
In mehreren Ländern übrigens verboten!
Belgien, Luxemburg, Portugal, Schweden, Schweiz.
In Österreich ist schon das Anbringen einer solchen Kamera ohne Genehmigung verboten!
Gruß
So ganz klar ist da da die Rechtslage immer noch nicht.
In mehreren Ländern übrigens verboten!
Belgien, Luxemburg, Portugal, Schweden, Schweiz.
In Österreich ist schon das Anbringen einer solchen Kamera ohne Genehmigung verboten!
Gruß
Die Bilder dürfen in einem Prozess (!) verwendet werden.
Man erzählt halt nur vor Gericht, dass man da Aufnahmen hat...
Gleich am Unfallort der Polizei davon erzählen oder die Aufnahmen zu zeigen, ist allerdings etwas problematisch, weil dann (von den Datenschützern) die Absicht unterstellt wird, dass man das ja schon immer als Grund für die Aufnahmen im Hinterkopf hatte, also diese Daten "herumzeigen" wollte.
Vor Gericht allerdings kann der Richter die Vorlage von Beweismitteln anordnen. Hat man also erwähnt, dass man private Aufnahmen besitzt, kann der Richter deren Vorführung anordnen.