So ganz klar ist da da die Rechtslage immer noch nicht.
In mehreren Ländern übrigens verboten!
Belgien, Luxemburg, Portugal, Schweden, Schweiz.
In Österreich ist schon das Anbringen einer solchen Kamera ohne Genehmigung verboten!
Gruß
So ganz klar ist da da die Rechtslage immer noch nicht.
In mehreren Ländern übrigens verboten!
Belgien, Luxemburg, Portugal, Schweden, Schweiz.
In Österreich ist schon das Anbringen einer solchen Kamera ohne Genehmigung verboten!
Gruß
Hat man also erwähnt, dass man private Aufnahmen besitzt, kann der Richter deren Vorführung anordnen.
Aufnahmen, die rechtswidrig erstellt wurden, werden sicher von keinem Richter angeordnet.