So ganz klar ist da da die Rechtslage immer noch nicht.
In mehreren Ländern übrigens verboten!
Belgien, Luxemburg, Portugal, Schweden, Schweiz.
In Österreich ist schon das Anbringen einer solchen Kamera ohne Genehmigung verboten!
Gruß
So ganz klar ist da da die Rechtslage immer noch nicht.
In mehreren Ländern übrigens verboten!
Belgien, Luxemburg, Portugal, Schweden, Schweiz.
In Österreich ist schon das Anbringen einer solchen Kamera ohne Genehmigung verboten!
Gruß
In Österreich ist schon das Anbringen einer solchen Kamera ohne Genehmigung verboten!
Das Problem an der ganzen Sache ist, für was man sie verwendet. Typisch Österreich.......
“Die Dashcams können einfach zu viel, denn neben normalen Aufnahmen können sie permanent mitfilmen”, erklärt ÖAMTC-Experte Jürgen Wagner. “Im öffentlichen Raum ist das aus datenschutzrechtlichen Gründen verboten – es sei denn, die Überwachung wurde von der Datenschutzkommission genehmigt.” Videoüberwachungen unterliegen der Meldepflicht und sind kein Kavaliersdelikt.: “Verstöße gegen die Meldepflicht können mit Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro geahndet werden, im Wiederholungsfall sogar bis zu 25.000 Euro.”
Aus Sicht des ÖAMTC ist eine Dashcam aber nicht grundsätzlich verboten. Es kommt ganz auf die Verwendung des Geräts an: “Verwendet man die Kamera um eine private Aufnahme einer interessanten Fahrtstrecke (quasi wie ein kurzes Urlaubsvideo, Anm. d. Red.) zu machen, spricht nicht viel dagegen. Unserer Meinung nach ist das eben keine ‘Überwachung’.”
Quelle: Klick