So ganz klar ist da da die Rechtslage immer noch nicht.
In mehreren Ländern übrigens verboten!
Belgien, Luxemburg, Portugal, Schweden, Schweiz.
In Österreich ist schon das Anbringen einer solchen Kamera ohne Genehmigung verboten!
Gruß
So ganz klar ist da da die Rechtslage immer noch nicht.
In mehreren Ländern übrigens verboten!
Belgien, Luxemburg, Portugal, Schweden, Schweiz.
In Österreich ist schon das Anbringen einer solchen Kamera ohne Genehmigung verboten!
Gruß
Sicher?
Wieso sicher?
Ein Verstoß gegen den Datenschutz führt nicht automatisch zum Verwertungsverbot in einem Straßprozess. Hier nur ein kurzer Auszug aus Wikipedia.
"Unselbständige Beweisverwertungsverbote
Eine rechtswidrige Beweiserhebung begründet aber nicht per se ein (unselbständiges) Verwertungsverbot, nur der Verstoß gegen ein Beweisthemaverbot begründet stets ein Verwertungsverbot. Im Übrigen gilt grundsätzlich, dass ein Verwertungsverbot gesetzlich explizit angeordnet sein muss oder sich aus einer Abwägung zwischen öffentlichem Verfolgungsinteresse und Rechtsgütern des Angeklagten ergeben muss, bei der Grundrechte und Verfassungsprinzipien verstärkt zu berücksichtigen sind. Die Verfassung ist daher selbständige Quelle für situative Beweisverwertungsverbote."
http://de.wikipedia.org/wiki/Beweisverbot
Fazit: Sicher ist gar nichts ... möglich ist alles ... was tatsächlich passiert, entscheidet der Richter ... und danach weahrscheinlich die nächste Instanz.