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ARD/ZDF - erneute Zahlungserinnerung mit gefälschtem Datum

Michael Nickles / 85 Antworten / Flachansicht Nickles

Es kam wieder Post von den Kassierern des öffentlich rechtlichen "Werbefernsehens" ARD/ZDF. Und wie versprochen berichte ich lückenlos weiter, was abgeht. Der vorherige Abkassierversuch des Beitragsservice fand am 1. Februar mit Betreff "Zahlung der Rundfunkbeiträge" statt. Konkret war das am 8. Februar - das Datum des Schreibens war nachweislich gefälscht, künstlich zurückdatiert. Beim jetzigen Schreiben hat die "GEZ 2.0" das Datum noch dreister gefälscht:

Laut Analyse des Data Matrix Codes wurde das Schreiben des ARD/ZDF-Beitragsservice am 14.4.2014 frankiert/eingeliefert. Und es landete auch postüblich einen Tag später am 15.4.2014 in meinem Briefkasten. Als Datum (siehe Pfeil unten) ist der 4.4.2014. angegeben. Zwischen Verfassen des Schreibens und seiner Ankunft sind also angeblich 11 Tage vergangen. Das ist Quatsch, weil das Schreiben in einem Vorgang gedruckt/frankiert wurde.

Das mit der Datumsfälschung scheint bei der "GEZ 2.0" also ein gewisses System zu haben. Das ist deshalb höchstbedenklich, weil mit Data Matrix Code frankierte Briefe keine Briefmarke und kein "Stempeldatum" haben. Das einzige Datum, das ein Empfänger mit menschlichem Vermögen lesen kann, ist also das aufgedruckte Datum. Und da die "Zahlungserinnerung" eine Zahlung innerhalb von zwei Wochen fordert, reduziert sich die Frist durch den "Datumsnepp" also auf gerade mal 3 Tage!

ACHTUNG: Entscheidend für die Fristeinhaltung sind weder Data Matrix Code noch das Datum auf dem Schreiben. Einzig relevant ist das Datum der Zustellung! Liegt kein "Einschreiben" vor, ist fraglich, wie das Zustellungsdatum beweisbar ist. Infos und Diskussion dazu gibt es im Forum von GEZ-Boykott: http://www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html Interesant ist das Auslesen des Datamatrix-Codes dennoch, um eventuell im Verfahrensverlauf einen naheliegenden Betrugsverdacht nachzuweisen. (Infos von Bürger/gez-boykott.de)

Genau - "Zahlungserrinnerung" - das war der Betreff, der diesmal auf dem Schreiben von ARD/ZDF stand:

Als Einsteig wird geseiert, dass meine Beiträge angeblich zum 15.2.2014 fällig waren und kein Zahlungseingang festgestellt wurde. Dem folgt die Bitte (!), dass ich die rückständigen Rundfunkbeiträge vob 269,70 Euro innerhalb von zwei Wochen zahlen soll.

Ab wann diese zwei Wochen zu rechnen sind, wird nicht verraten. Der "freundlichen" Bitte folgt dann die indirekte Drohung, dass sich zusätzliche Kosten ergeben, wenn ich nicht bleche.

Garniert wird die wiederholte Nötigung mit einer recht interessanten neuen Information. Künftig krieg ich keine Zahlungsaufforderungen mehr. Stattdessen wird man die Rundfunkbeiträge per Gebühren-/Beitragsbescheid festsetzen und (!) einen Säumniszuschlag erheben.

Was ich jetzt tun werde? Richtig: nichts! Die Rechtsmäßigkeit des ganzen Klimbims stinkt schon seit geraumer Zeit zum Himmel. Und es stinkt immer schlimmer.

Erst kürzlich hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass es bezüglich des Rundfunk-Staatsvertrags beim ZDF erkennbare verfassungswidrige Elemente gibt, der Anteil von Politikern im Verwaltungsrat zu hoch ist.

Dieser Dreck muss erstmal weggewischt werden, bevor auch nur ansatzweise über Gebühren diskutiert werden kann. Aber bekanntlich mahlen die Mühlen des öffentlichen Rundfunks allerdings noch lahmer, als die der Justiz. So weit ich mich entsinnen kann, war Werbung im öffentlich rechtlichen Rundfunk nach 20 Uhr schon immer unzulässig.

Im Fall der "Wird Ihnen präsentiert von…"/"Sponsoring"-Tricks (also die "Krombacher-Tatort-Masche") hat es immerhin 570 Tatort-Folgen, 18 Jahre (in Worten: achtzehn) gedauert, bis derlei Sponsering nach 20 Uhr am 1. Januar 2013 endlich ein Riegel vorgeschoben wurde. Mehr dazu hier: ARD/ZDF - das öffentlich rechtliche Werbefernsehen durchleuchtet,

Fortsetzung demnächst in diesem Theater…

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dartagnan573 Alpha13 „http://www.ruesselsheim.de/Vollstreckungsbehoerde.html Da ...“
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Guten Abend die Herren,

wenn auch etwas verspätet würde auch ich gerne meinen Senf dazugeben.

Sie haben in Ihrem obigen Link auf die "Vollstreckungsbehörde" der Stadt Rüsselsheim hingewiesen. Falls es Ihnen nicht entgangen ist, handelt es sich hier lediglich um die Stadtkasse der Stadt Rüsselsheim.

  • Vollstreckungsbehörde ist die Stadtkasse (hier: Magistrat= Führungsspitze des Rathauses), nicht mehr das zuständige Gericht in dem der Schuldner seinen Wohnsitz hat?
     Ist mir persönlich neu, aber wer es abkaufen will, bitte.
  • Sie ist zuständig für die Beitreibung von Forderungen aus öffentlich-rechtlichen Aussenständen. Hier wird, so ein Zufall, auf den Gebührenservice hingewiesen.Hier sollte man einen kurzen Blick auf den Internetauftritt des Gebührenservices werfen. Tut man dies, wird man feststellen, das der Gebührenservice einen Geschäftsführer und ein Umsatzsteuerident.-Nr.hat, so wie in ein Unternehmensregister eingetragen ist = Privatwirtschaftlich tätiges Unternehmen.
  • Was versendet der Gebührenservice denn nun ??? Einen Beitragsbescheid ??? Ein Beitrag ist nach aktuell gültiger Rechtsprechung an eine Gegenleistung geknüpft. Welche Gegenleistung erhalte ich vom Gebührenservice??  Einen Gebührenbescheid ??? Kann ich gegen einen Gebührenbescheid Einspruch erheben ?? Ja sicher, aber .... Gebührenservice = nicht rechtsfähig = keinen Einspruch bei Gebührenservice möglich. Fraglich für mich ist, wieso in Deutschland ein privatwirtschaftliches Unternehmen Gebührenbescheide versenden kann????
  • Wäre der Gebührenservice eine echte öffentliche Institution, wie z.B. Finanzamt, bräuchte dieser auch keinen Mahnverfahren einzuleiten, sondern könnte direkt und ohne Umwege selbst pfänden. Sieht  man nun in die Gerichtsvollzieherordnung (GVO), so stellt man fest, dass man als Beteiligter eines Vollstreckungsverfahrens das Recht hat, beim zuständigen Gerichtsvollzieher (GV) Einblick in den gesamten Verwaltungsakt hat.. Moment ... Verwaltungsakt? Richtig, Gebührenservice = Unternehmen = kein Verwaltungsakt nach dem Verwaltungsverfahrengesetz = Unterschriftspflicht. Würde man sich entsprechende Unterlagen beim zuständigen GV durchsehen, so würde man feststellen, dass auf den vorliegenden Unterlagen des GV, von Seitens des Gebührenservices keine Unterschriften getätigt wurden. Somit dürften hier die Damen und Herren auch keine Amtshilfe leisten, da sie sich strafbar machen.
  • Bevor ein sogenannter "Vollstreckungsbeamter" auftaucht, ist schon einige Zeit vergangen. Mindestens vor dem ersten Besuch hat sich dieser bei Ihnen angekündigt.
  • Man sollte auch wissen, dass alle sogenannten Gerichtsvollzieher, egal wie man die Herren oder Damen nennen will, oder sie sich nennen, Justizangestellte sind und nach der Gerichtsvollzieherordnung in ihrer derzeit gültigen Fassung, keine Beamte im Sinne des Beamtenrechtes sind, sondern sie handeln auf eigene Rechnung und haften auch persönlich, Der direkte "Vorgesetzte" kann auch nur ein Richter am zuständigen Gericht sein, also weder ein "Magistrat, Bürgermeister oder Angestellte der Stadtkasse. Dieser Richter muss auch den Vollstreckungsbescheid persönlich unterschreiben, wie auch z.B. ein Richter einen Durchsuchungsbefehl oder Haftbefehl für die Polizei unterschreiben muss. Eine Unterschrift eines Rechtspflegers oder i.A. ist unzulässig. Ein Vollstreckungsbescheid ohne gültige Unterschrift des Richters ist ...... nichtig.
  • Pfändungen oder Eidesstattliche Versicherungen sind Hoheitsaufgaben. Hoheitsaufgaben dürfen nur von Beamten ausgeführt werden. Grund dafür: Nach der Reformierung der GVO hat es der Gesetzgeber verpasst, den §98 des GG um den §98a zu erweitern. Hieraus ergibt sich, dass ein Angestellter, der mit hoheitlichen Aufgaben betraut wird, gar kein Handlungsrecht hat !!!!
  • Warum glauben Sie denn, dass der Gebührenservice so penetrant ist ??? Weil von dem Verwaltungsverfahrengesetz die Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten der jeweiligen Bundesländer namentlich ausgeschlossen sind !!! D.h. , die Rundfunkanstalten sind eigentlich die jenigen, die persönliche Aussenstände an Sie richten müssten. Auch müssen, wer es will, alle Widersprüche an die jeweiligen Rundfunkanstalten gerichtet werden. Der Gebührenservice ist nichts anderes als ein für die Landesrundfunkanstalten tätiges Inkassounternehmen, die genau so viele Rechte und Pflichten haben wie jedes andere Inkassounternehmen in Deutschland.

Ich persönlich bin auch kein Freund von Halbwahrheiten oder selbsternannten Richtern, ich finde es jedoch sehr Schade, dass es in Deutschland noch immer Leute gibt, die sich um unseren Rechtsstaat zu wenig scheren. Sich tagtäglich von Angestellten quälen lassen,  weil sie es nicht besser wissen und immer nur ..... stur winken und lächeln.

Ich hoffe es wird über meinen Beitrag sachlich diskutiert.

MfG

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So muss es sein! Michael Nickles