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ARD/ZDF - erneute Zahlungserinnerung mit gefälschtem Datum

Michael Nickles / 85 Antworten / Flachansicht Nickles

Es kam wieder Post von den Kassierern des öffentlich rechtlichen "Werbefernsehens" ARD/ZDF. Und wie versprochen berichte ich lückenlos weiter, was abgeht. Der vorherige Abkassierversuch des Beitragsservice fand am 1. Februar mit Betreff "Zahlung der Rundfunkbeiträge" statt. Konkret war das am 8. Februar - das Datum des Schreibens war nachweislich gefälscht, künstlich zurückdatiert. Beim jetzigen Schreiben hat die "GEZ 2.0" das Datum noch dreister gefälscht:

Laut Analyse des Data Matrix Codes wurde das Schreiben des ARD/ZDF-Beitragsservice am 14.4.2014 frankiert/eingeliefert. Und es landete auch postüblich einen Tag später am 15.4.2014 in meinem Briefkasten. Als Datum (siehe Pfeil unten) ist der 4.4.2014. angegeben. Zwischen Verfassen des Schreibens und seiner Ankunft sind also angeblich 11 Tage vergangen. Das ist Quatsch, weil das Schreiben in einem Vorgang gedruckt/frankiert wurde.

Das mit der Datumsfälschung scheint bei der "GEZ 2.0" also ein gewisses System zu haben. Das ist deshalb höchstbedenklich, weil mit Data Matrix Code frankierte Briefe keine Briefmarke und kein "Stempeldatum" haben. Das einzige Datum, das ein Empfänger mit menschlichem Vermögen lesen kann, ist also das aufgedruckte Datum. Und da die "Zahlungserinnerung" eine Zahlung innerhalb von zwei Wochen fordert, reduziert sich die Frist durch den "Datumsnepp" also auf gerade mal 3 Tage!

ACHTUNG: Entscheidend für die Fristeinhaltung sind weder Data Matrix Code noch das Datum auf dem Schreiben. Einzig relevant ist das Datum der Zustellung! Liegt kein "Einschreiben" vor, ist fraglich, wie das Zustellungsdatum beweisbar ist. Infos und Diskussion dazu gibt es im Forum von GEZ-Boykott: http://www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html Interesant ist das Auslesen des Datamatrix-Codes dennoch, um eventuell im Verfahrensverlauf einen naheliegenden Betrugsverdacht nachzuweisen. (Infos von Bürger/gez-boykott.de)

Genau - "Zahlungserrinnerung" - das war der Betreff, der diesmal auf dem Schreiben von ARD/ZDF stand:

Als Einsteig wird geseiert, dass meine Beiträge angeblich zum 15.2.2014 fällig waren und kein Zahlungseingang festgestellt wurde. Dem folgt die Bitte (!), dass ich die rückständigen Rundfunkbeiträge vob 269,70 Euro innerhalb von zwei Wochen zahlen soll.

Ab wann diese zwei Wochen zu rechnen sind, wird nicht verraten. Der "freundlichen" Bitte folgt dann die indirekte Drohung, dass sich zusätzliche Kosten ergeben, wenn ich nicht bleche.

Garniert wird die wiederholte Nötigung mit einer recht interessanten neuen Information. Künftig krieg ich keine Zahlungsaufforderungen mehr. Stattdessen wird man die Rundfunkbeiträge per Gebühren-/Beitragsbescheid festsetzen und (!) einen Säumniszuschlag erheben.

Was ich jetzt tun werde? Richtig: nichts! Die Rechtsmäßigkeit des ganzen Klimbims stinkt schon seit geraumer Zeit zum Himmel. Und es stinkt immer schlimmer.

Erst kürzlich hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass es bezüglich des Rundfunk-Staatsvertrags beim ZDF erkennbare verfassungswidrige Elemente gibt, der Anteil von Politikern im Verwaltungsrat zu hoch ist.

Dieser Dreck muss erstmal weggewischt werden, bevor auch nur ansatzweise über Gebühren diskutiert werden kann. Aber bekanntlich mahlen die Mühlen des öffentlichen Rundfunks allerdings noch lahmer, als die der Justiz. So weit ich mich entsinnen kann, war Werbung im öffentlich rechtlichen Rundfunk nach 20 Uhr schon immer unzulässig.

Im Fall der "Wird Ihnen präsentiert von…"/"Sponsoring"-Tricks (also die "Krombacher-Tatort-Masche") hat es immerhin 570 Tatort-Folgen, 18 Jahre (in Worten: achtzehn) gedauert, bis derlei Sponsering nach 20 Uhr am 1. Januar 2013 endlich ein Riegel vorgeschoben wurde. Mehr dazu hier: ARD/ZDF - das öffentlich rechtliche Werbefernsehen durchleuchtet,

Fortsetzung demnächst in diesem Theater…

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So muss es sein! Michael Nickles
torsten40 gelöscht_84526 „Demnächst gibt es Erzwingungshaft! Entsprechendes kannst du ...“
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Das ist aber irgendwie von März, und ob der Vollstreckungsbescheid tatsächlich durchgesetzt wurde, ist auf der Seite nicht bekannt.

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