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News: ZPÜ macht Druck

Bis zu 36 Euro Urheberabgabe für Smartphones geplant

Michael Nickles / 78 Antworten / Flachansicht Nickles

Bis zu 36 Euro will die "Zentralstelle für private Überspielungsrechte" (ZPÜ) bei Handy-Verkäufen mitkassieren, meldet der Spiegel. Die ZPÜ, ein Verband von Verwertungsgesellschaften, zu denen auch GEMA, GÜFA und VG-Wort zählen, hat erst vor rund einem Monat gehörig für Schlagzeilen gesorgt.

Da wurde für private PCs eine Urheberabgabe in Höhe von 13,19 Euro beschlossen, nach rund drei Jahren Verhandlungen mit der PC-Industrie errungen.

Jetzt macht die ZPÜ den Herstellern von Handys Druck, mit der im Kern gleichen Begründung: auch Smartphones sind zum Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken geeignet.

Wie im Fall der privaten PCs will der ZPÜ auch in diesem Fall rückwirkend ab 1.1.2011 kassieren. Die Höhe der Urheberabgabe soll sich an zwei Eckdaten orientieren: Display-Typ und Speicherkapazität. Und es gibt drei Zuordnungsklassen.

Die Maximalgebühr von 36 Euro fällt für Smartphones mit Touchscreen und einer Speicherkapazität von mindestens 8 GByte an. Bei weniger als 8 GByte sind 16 Euro fällig. Und bei Mobiltelefonen ohne Touchscreen will der ZPÜ 12 Euro abhaben.

Laut Spiegel tobt der Rechtsstreit zwischen ZPÜ und den Handy-Herstellern bereits am Münchener Oberlandesgericht. Denn für die Zeit vor 2011 will die ZPÜ für Handys rund 5 Euro haben. Bis es in der Handy-Sache zu einer Einigung oder einem endgültigen Urteil kommt, kann noch viel Zeit ins Land gehen. Und es wird nicht der letzte seiner Art sein. Aktuell verhandeln ZPÜ und die Branche bereits über eine Abgabe für Tablets.

Michael Nickles meint:

News wie diese provozieren Kommentare, die leider immer nur in ein eine Richtung gehen. Und zwar, dass die Verwertungsgesellschaften miese Abzocker sind, die den Hals nicht voll kriegen können. Und Begründungen, warum diese Urheberabgaben falsch sind, gibt es viele. Ein neues Argument das ich jüngst gelesen habe, ist jenes, dass diese "Extrabgabe" für eventuelle Kopien sowieso nicht mehr gerechtfertig sei, weil heute ohnehin "Streaming" angesagt sei, wobei bekanntlich nichts kopiert wird.

Und das finale Argument der "Nichtzahler" wird ewig jenes bleiben, dass die Urheber selbst sowieso nix von der "Content Mafia" abkriegen. Ich bin Urheber, als Journalist Mitglied der VG-Wort und kann das nicht bestätigen. Egal.

Zur Abgabe für Handys und die geplante Abgabe für Tablets: der "Abrechnunsplan" der ZPÜ ist irgendwie unsinnig. Im Hinblick auf die gnadenlos fallenden Smartphone-Preise, bei gleichzeitig steigender Leistung und Ausstattung, ist es irgendwie absurd, eine Abgabe von 36 Euro für ein Handy mit Touchdisplay und mehr als 8 GByte zu verlangen.

Damit wird die Gebühr in Kürze (sollte sie so kommen) vielleicht höher ausfallen, als ein Handy kostet. Beziehungsweise Hersteller werden niemals in der Lage sein, entsprechende Handys für weniger als 36 Euro in die Läden zu bringen.

Schwachsinnig finde ich es auch, wegen jedem Scheißgerät erneut von vorn zu verhandeln. Unter Strich sind Smartphones, Tablets, Laptops und Desktop-Rechner die gleiche Sache: Rechner mit Arbeitsspeicher und Festspeicher. Es ist nicht kapierbar, warum für einen PC 13,19 Euro gefordert werden und für ein Handy bis zu 36 Euro.

Die Höhe der Urheberabgabe auch noch von  einem touch-fähigen Display abhängig zu machen, ist schließlich eine total idiotische Idee.

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No problem olliver1977
tapehead Olaf19 „Woran machst du das fest? Kann man so pauschal nicht sagen. ...“
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@ Olaf 19

Ihr könnt oder wollt es nicht verstehen.

Jeder arbeitende Mensch muß mit dem Geld auskommen welches er durch seine direkte

Arbeitsleistung verdient. (Spekulanten und Aktionäre lasse ich mal außen vor.) Der "Künstler"

hingegen steht aber auf dem Standpunkt, das er für das von ihm ,oder

für ihn geschaffene, einen regelmäßigen Anspruch auf Tantiemen u.s.w. hat. Dies ist Abzocke.

Die CD wird produziert. Es steht jedem frei sie zu kaufen oder im Regal stehen zu lassen. Ebenso

verhält es sich mit Merchandising, Konzerten u.s.w. Bei all diesen Dingen entscheidet der "Fan" ob

er das Produkt kauft oder zum Konzert  hingeht. Die Kosten trägt also nur derjenige welcher dem

"Künstler" das Geld zukommen läßt. Er bekommt also eine direkte Gegenleistung.

Wenn aber Abgaben auf Rohlinge, Festplatten u.s.w. erhoben werden, ist dies nichts anderes als

parasitäres Verhalten. Diese Leermedien sind neutrale Dinge, die in keinem Zusammenhang mit

Künstler, Schriftsteller u.s.w. stehen. Diese Abgaben stellen den Käufer von Leermedien unter

Generalverdacht illegales damit zu tun.

Man zahlt weil unterstellt wird, das man z.b. "raubkopiert". Tut man dies nicht, ist die Abgabe eine

Strafe für ein nicht begangenes "Verbrechen". Tut man es doch, ist es ein "Verbrechen" obwohl

man dafür bezahlt hat.

So, das wars von meiner Seite zu dem Thema.

Was meinen die anderen???

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