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News: ZPÜ macht Druck

Bis zu 36 Euro Urheberabgabe für Smartphones geplant

Michael Nickles / 78 Antworten / Flachansicht Nickles

Bis zu 36 Euro will die "Zentralstelle für private Überspielungsrechte" (ZPÜ) bei Handy-Verkäufen mitkassieren, meldet der Spiegel. Die ZPÜ, ein Verband von Verwertungsgesellschaften, zu denen auch GEMA, GÜFA und VG-Wort zählen, hat erst vor rund einem Monat gehörig für Schlagzeilen gesorgt.

Da wurde für private PCs eine Urheberabgabe in Höhe von 13,19 Euro beschlossen, nach rund drei Jahren Verhandlungen mit der PC-Industrie errungen.

Jetzt macht die ZPÜ den Herstellern von Handys Druck, mit der im Kern gleichen Begründung: auch Smartphones sind zum Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken geeignet.

Wie im Fall der privaten PCs will der ZPÜ auch in diesem Fall rückwirkend ab 1.1.2011 kassieren. Die Höhe der Urheberabgabe soll sich an zwei Eckdaten orientieren: Display-Typ und Speicherkapazität. Und es gibt drei Zuordnungsklassen.

Die Maximalgebühr von 36 Euro fällt für Smartphones mit Touchscreen und einer Speicherkapazität von mindestens 8 GByte an. Bei weniger als 8 GByte sind 16 Euro fällig. Und bei Mobiltelefonen ohne Touchscreen will der ZPÜ 12 Euro abhaben.

Laut Spiegel tobt der Rechtsstreit zwischen ZPÜ und den Handy-Herstellern bereits am Münchener Oberlandesgericht. Denn für die Zeit vor 2011 will die ZPÜ für Handys rund 5 Euro haben. Bis es in der Handy-Sache zu einer Einigung oder einem endgültigen Urteil kommt, kann noch viel Zeit ins Land gehen. Und es wird nicht der letzte seiner Art sein. Aktuell verhandeln ZPÜ und die Branche bereits über eine Abgabe für Tablets.

Michael Nickles meint:

News wie diese provozieren Kommentare, die leider immer nur in ein eine Richtung gehen. Und zwar, dass die Verwertungsgesellschaften miese Abzocker sind, die den Hals nicht voll kriegen können. Und Begründungen, warum diese Urheberabgaben falsch sind, gibt es viele. Ein neues Argument das ich jüngst gelesen habe, ist jenes, dass diese "Extrabgabe" für eventuelle Kopien sowieso nicht mehr gerechtfertig sei, weil heute ohnehin "Streaming" angesagt sei, wobei bekanntlich nichts kopiert wird.

Und das finale Argument der "Nichtzahler" wird ewig jenes bleiben, dass die Urheber selbst sowieso nix von der "Content Mafia" abkriegen. Ich bin Urheber, als Journalist Mitglied der VG-Wort und kann das nicht bestätigen. Egal.

Zur Abgabe für Handys und die geplante Abgabe für Tablets: der "Abrechnunsplan" der ZPÜ ist irgendwie unsinnig. Im Hinblick auf die gnadenlos fallenden Smartphone-Preise, bei gleichzeitig steigender Leistung und Ausstattung, ist es irgendwie absurd, eine Abgabe von 36 Euro für ein Handy mit Touchdisplay und mehr als 8 GByte zu verlangen.

Damit wird die Gebühr in Kürze (sollte sie so kommen) vielleicht höher ausfallen, als ein Handy kostet. Beziehungsweise Hersteller werden niemals in der Lage sein, entsprechende Handys für weniger als 36 Euro in die Läden zu bringen.

Schwachsinnig finde ich es auch, wegen jedem Scheißgerät erneut von vorn zu verhandeln. Unter Strich sind Smartphones, Tablets, Laptops und Desktop-Rechner die gleiche Sache: Rechner mit Arbeitsspeicher und Festspeicher. Es ist nicht kapierbar, warum für einen PC 13,19 Euro gefordert werden und für ein Handy bis zu 36 Euro.

Die Höhe der Urheberabgabe auch noch von  einem touch-fähigen Display abhängig zu machen, ist schließlich eine total idiotische Idee.

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No problem olliver1977
Olaf19 Fetzen „Das siehst du nicht ganz richtig. Es gibt durchaus ...“
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Das siehst du nicht ganz richtig. Es gibt durchaus handwerkliche Berufe in denen du Tantiemen bekommst, oder besser Firmen, die ihren Leuten solche zahlen.

Das mag durchaus sein, dass Firmen ihren angestellten Handwerkern über den Stundenlohn hinaus noch (Gewinn-)Beteiligungen in welcher Form auch immer zahlen und dass diese Zulagen sich "Tantiemen" schimpfen. Aber nur weil das so heißt, ist das noch lange nicht das Gleiche - mit Tantiemen im Urheberrecht hat das überhaupt nichts zu tun.

Also siehst du auch ein, dass dieses System nicht passt.

Nicht das System als Ganzes, wohl aber die Auswüchse: zum Beispiel dass man für Hardware-Komponenten zahlen soll, die mit urheberrechtlich geschütztem Content gar nichts zu tun haben.

Es ist doch nicht zu bestreiten, dass z.B. CD-Rohlinge - zwar nicht nur, aber eben auch und in ganz erheblichem Maße - dazu genutzt werden, urheberrechtlich geschütztes Material zu vervielfältigen. Da beißt doch die Maus keinen Faden ab. Prinzipiell kann ich diese Abgaben nicht pauschal als ungerecht abtun, lediglich Details in der Ausgestaltung stören mich.

Und ich ärgere mich darüber, dass ich für den Diebstahl geistigen Eigentums pauschal zur Kasse gebeten werde

Das ist deine Interpretation - ich verstehe es anders: es gibt ja schließlich auch noch die legale Privatkopie. Zum Beispiel darf man "in Maßen" gekaufte CDs brennen und an Freunde oder Verwandte weitergeben. Die Urheberrechtsabgabe sehe ich als Entgelt für solche nicht verbotenen Kopien im privaten Bereich.

Meine Beispiele, auch der Friseur, dienten dazu auf die abstruse Situation hinzuweisen. Du verstehst das aber nicht. Warum soll man mit zweierlei Maß messen?

Weil es zwei verschiedene Dinge sind. Nicht alles, was ein Mensch den ganzen Tag so tut und macht, sind "Schöpfungen", kreative Arbeiten, Werke im urheberrechtlichen Sinn. Dieser Hang zur Gleichmacherei mag aus Sicht von Nicht-Kreativen/Nicht Künstlern/Nicht-Urhebern verständlich sein, trifft den Kern der Sache aber überhaupt nicht.

Erfinde was, verkaufe es, oder lass es bleiben.

Warum sollte jemand eine Erfindung kaufen, wenn sich damit im Anschluss daran nichts verdienen lässt, weil es keinen urheberrechtlichen Schutz und keine Tantiemen mehr gibt?

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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