Smartphones, Phablets, Watches, kompakte Mobilgeräte 5.593 Themen, 31.153 Beiträge

News: ZPÜ macht Druck

Bis zu 36 Euro Urheberabgabe für Smartphones geplant

Michael Nickles / 78 Antworten / Flachansicht Nickles

Bis zu 36 Euro will die "Zentralstelle für private Überspielungsrechte" (ZPÜ) bei Handy-Verkäufen mitkassieren, meldet der Spiegel. Die ZPÜ, ein Verband von Verwertungsgesellschaften, zu denen auch GEMA, GÜFA und VG-Wort zählen, hat erst vor rund einem Monat gehörig für Schlagzeilen gesorgt.

Da wurde für private PCs eine Urheberabgabe in Höhe von 13,19 Euro beschlossen, nach rund drei Jahren Verhandlungen mit der PC-Industrie errungen.

Jetzt macht die ZPÜ den Herstellern von Handys Druck, mit der im Kern gleichen Begründung: auch Smartphones sind zum Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken geeignet.

Wie im Fall der privaten PCs will der ZPÜ auch in diesem Fall rückwirkend ab 1.1.2011 kassieren. Die Höhe der Urheberabgabe soll sich an zwei Eckdaten orientieren: Display-Typ und Speicherkapazität. Und es gibt drei Zuordnungsklassen.

Die Maximalgebühr von 36 Euro fällt für Smartphones mit Touchscreen und einer Speicherkapazität von mindestens 8 GByte an. Bei weniger als 8 GByte sind 16 Euro fällig. Und bei Mobiltelefonen ohne Touchscreen will der ZPÜ 12 Euro abhaben.

Laut Spiegel tobt der Rechtsstreit zwischen ZPÜ und den Handy-Herstellern bereits am Münchener Oberlandesgericht. Denn für die Zeit vor 2011 will die ZPÜ für Handys rund 5 Euro haben. Bis es in der Handy-Sache zu einer Einigung oder einem endgültigen Urteil kommt, kann noch viel Zeit ins Land gehen. Und es wird nicht der letzte seiner Art sein. Aktuell verhandeln ZPÜ und die Branche bereits über eine Abgabe für Tablets.

Michael Nickles meint:

News wie diese provozieren Kommentare, die leider immer nur in ein eine Richtung gehen. Und zwar, dass die Verwertungsgesellschaften miese Abzocker sind, die den Hals nicht voll kriegen können. Und Begründungen, warum diese Urheberabgaben falsch sind, gibt es viele. Ein neues Argument das ich jüngst gelesen habe, ist jenes, dass diese "Extrabgabe" für eventuelle Kopien sowieso nicht mehr gerechtfertig sei, weil heute ohnehin "Streaming" angesagt sei, wobei bekanntlich nichts kopiert wird.

Und das finale Argument der "Nichtzahler" wird ewig jenes bleiben, dass die Urheber selbst sowieso nix von der "Content Mafia" abkriegen. Ich bin Urheber, als Journalist Mitglied der VG-Wort und kann das nicht bestätigen. Egal.

Zur Abgabe für Handys und die geplante Abgabe für Tablets: der "Abrechnunsplan" der ZPÜ ist irgendwie unsinnig. Im Hinblick auf die gnadenlos fallenden Smartphone-Preise, bei gleichzeitig steigender Leistung und Ausstattung, ist es irgendwie absurd, eine Abgabe von 36 Euro für ein Handy mit Touchdisplay und mehr als 8 GByte zu verlangen.

Damit wird die Gebühr in Kürze (sollte sie so kommen) vielleicht höher ausfallen, als ein Handy kostet. Beziehungsweise Hersteller werden niemals in der Lage sein, entsprechende Handys für weniger als 36 Euro in die Läden zu bringen.

Schwachsinnig finde ich es auch, wegen jedem Scheißgerät erneut von vorn zu verhandeln. Unter Strich sind Smartphones, Tablets, Laptops und Desktop-Rechner die gleiche Sache: Rechner mit Arbeitsspeicher und Festspeicher. Es ist nicht kapierbar, warum für einen PC 13,19 Euro gefordert werden und für ein Handy bis zu 36 Euro.

Die Höhe der Urheberabgabe auch noch von  einem touch-fähigen Display abhängig zu machen, ist schließlich eine total idiotische Idee.

bei Antwort benachrichtigen
No problem olliver1977
Olaf19 Fetzen „Stimmt, auf Instrumente zahlt man nichts, allerdings wohl ...“
Optionen
Stimmt, auf Instrumente zahlt man nichts, allerdings wohl nur deswegen, weil der GEMA sonst die Mitglieder abhauen.

Viel naheliegender ist dieser rein sachliche Grund: weil es nicht die Aufgabe von Instrumenten ist, Musikkonserven von urheberrechtlich geschütztem Musikmaterial wiederzugeben, sondern selbst Musik zu machen. Spielt man urheberrechtlich geschützte Musik damit nach und(!) geschieht dies öffentlich, dann werden GEMA-Gebühren fällig. Dann aber für die Aufführung, nicht für das Instrument.

Frisuren sind keine urheberrechtlich geschützten Werke, insofern können wir von diesem Beispiel getrost ablassen.

Ob Handwerk und geistige Leistung direkt vergleichbar sind, darüber ließe sich streiten, denn zu einem guten Handwerker gehört Gehirnschmalz, auch wenn es viele nicht glauben möchten.

Darum geht es nicht. Die Arbeit eines Handwerkers ist kein geistiges Eigentum. Meine kaufmännische Arbeit im Büro übrigens auch nicht. Dafür kann ich ebenfalls keine Tantiemen einfordern, aber wozu auch, ich werde ja für meine Arbeit bezahlt.

Wenn ich mir überlege, mit was ich tagtäglich in der Arbeit via Radio gequält werde, ist die Hälfte der max 100 Leute schon tot und weitere 25% kurz davor. Zeug das ich vor 35 Jahren schon Scheiße fand, wird mir immer noch um die Ohren gehauen, völlig egal, ob Original, oder Kopie/Interpretation.

Vielleicht solltest du einfach den Sender wechseln :-D

...doch selbst dann, wenn du dem Oldie-Sender treu bleibst: der zahlt die GEMA-Gebühren, nicht du.

Für mich ist das eine Art Hartz4, was die Verwertungsgesellschaften für ihre Klienten schaffen wollen.

Es ist das glatte Gegenteil davon. Hartz IV gibt es, wenn du entweder sozial schwach bist oder zumindest ausreichend überzeugend diesen Eindruck erwecken kannst.

Tantiemen hingegen sind Leistungsprinzip pur. Die gibt es, wenn dein geistiges Eigentum häufig und großflächig genutzt wird. Dass die Erben des Urhebers noch 70 Jahre weiterkassieren, gehört zu den Auswüchsen des Systems, die auch ich nicht gutheiße.

Die kulturelle Verarmung steht und fällt sicher nicht mit der Finanzierung irgendwelcher Verwertungsgesellschaften. Das ist ein Problem, das weit tiefer reicht und um welches es hier nicht geht.

Einverstanden. Diesen Punkt hatte ich auch wirklich nur deswegen angeführt, weil du in deinem vorletzten Beitrag den Eindruck erweckt hattest, was über die menschlichen Grundbedürfnisse hinausgeht, "wird nicht gebraucht" (Krankenschwester vs. Komponist).

Nur weil es den Beruf des freischaffenden Künstler gibt, ist die Gesellschaft nicht verpflichtet diese zu finanzieren.

Stimmt, wenn die Gesellschaft komplett auf deren Output verzichten will, dann braucht sie sie auch nicht zu finanzieren.

Nur - das ist doch nicht realistisch. Jeder von uns hat z.B. Filme oder mp3s auf seinem Rechner, die von irgendwoher kopiert oder heruntergeladen wurden. Das kann mir doch kein Mensch erzählen, dass er das niemals nicht keinesfalls macht.

Pauschalabgaben auf Leermedien und dazugehörige Geräten sind die "Gegenfinanzierung" zur erlaubten Privatkopie. Das finde ich für sich genommen noch nicht problematisch.

Schlimm sind nur die Auswüchse dieser Entwicklung - dass jetzt auch noch jede erdenkliche Hardware, in die irgendeine Art von Speicher eingebaut ist, mit Abgaben überzogen wird und ein Handy sogar noch mehr als ein PC, das ist nun völlig gaga.

Wenn es diese übertriebenen Wucherungen nicht gäbe, würde das ganze Thema vermutlich nur halb so lebhaft diskutiert werden.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
bei Antwort benachrichtigen