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News: ZPÜ macht Druck

Bis zu 36 Euro Urheberabgabe für Smartphones geplant

Michael Nickles / 78 Antworten / Flachansicht Nickles

Bis zu 36 Euro will die "Zentralstelle für private Überspielungsrechte" (ZPÜ) bei Handy-Verkäufen mitkassieren, meldet der Spiegel. Die ZPÜ, ein Verband von Verwertungsgesellschaften, zu denen auch GEMA, GÜFA und VG-Wort zählen, hat erst vor rund einem Monat gehörig für Schlagzeilen gesorgt.

Da wurde für private PCs eine Urheberabgabe in Höhe von 13,19 Euro beschlossen, nach rund drei Jahren Verhandlungen mit der PC-Industrie errungen.

Jetzt macht die ZPÜ den Herstellern von Handys Druck, mit der im Kern gleichen Begründung: auch Smartphones sind zum Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken geeignet.

Wie im Fall der privaten PCs will der ZPÜ auch in diesem Fall rückwirkend ab 1.1.2011 kassieren. Die Höhe der Urheberabgabe soll sich an zwei Eckdaten orientieren: Display-Typ und Speicherkapazität. Und es gibt drei Zuordnungsklassen.

Die Maximalgebühr von 36 Euro fällt für Smartphones mit Touchscreen und einer Speicherkapazität von mindestens 8 GByte an. Bei weniger als 8 GByte sind 16 Euro fällig. Und bei Mobiltelefonen ohne Touchscreen will der ZPÜ 12 Euro abhaben.

Laut Spiegel tobt der Rechtsstreit zwischen ZPÜ und den Handy-Herstellern bereits am Münchener Oberlandesgericht. Denn für die Zeit vor 2011 will die ZPÜ für Handys rund 5 Euro haben. Bis es in der Handy-Sache zu einer Einigung oder einem endgültigen Urteil kommt, kann noch viel Zeit ins Land gehen. Und es wird nicht der letzte seiner Art sein. Aktuell verhandeln ZPÜ und die Branche bereits über eine Abgabe für Tablets.

Michael Nickles meint:

News wie diese provozieren Kommentare, die leider immer nur in ein eine Richtung gehen. Und zwar, dass die Verwertungsgesellschaften miese Abzocker sind, die den Hals nicht voll kriegen können. Und Begründungen, warum diese Urheberabgaben falsch sind, gibt es viele. Ein neues Argument das ich jüngst gelesen habe, ist jenes, dass diese "Extrabgabe" für eventuelle Kopien sowieso nicht mehr gerechtfertig sei, weil heute ohnehin "Streaming" angesagt sei, wobei bekanntlich nichts kopiert wird.

Und das finale Argument der "Nichtzahler" wird ewig jenes bleiben, dass die Urheber selbst sowieso nix von der "Content Mafia" abkriegen. Ich bin Urheber, als Journalist Mitglied der VG-Wort und kann das nicht bestätigen. Egal.

Zur Abgabe für Handys und die geplante Abgabe für Tablets: der "Abrechnunsplan" der ZPÜ ist irgendwie unsinnig. Im Hinblick auf die gnadenlos fallenden Smartphone-Preise, bei gleichzeitig steigender Leistung und Ausstattung, ist es irgendwie absurd, eine Abgabe von 36 Euro für ein Handy mit Touchdisplay und mehr als 8 GByte zu verlangen.

Damit wird die Gebühr in Kürze (sollte sie so kommen) vielleicht höher ausfallen, als ein Handy kostet. Beziehungsweise Hersteller werden niemals in der Lage sein, entsprechende Handys für weniger als 36 Euro in die Läden zu bringen.

Schwachsinnig finde ich es auch, wegen jedem Scheißgerät erneut von vorn zu verhandeln. Unter Strich sind Smartphones, Tablets, Laptops und Desktop-Rechner die gleiche Sache: Rechner mit Arbeitsspeicher und Festspeicher. Es ist nicht kapierbar, warum für einen PC 13,19 Euro gefordert werden und für ein Handy bis zu 36 Euro.

Die Höhe der Urheberabgabe auch noch von  einem touch-fähigen Display abhängig zu machen, ist schließlich eine total idiotische Idee.

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No problem olliver1977
Olaf19 Fetzen „Das ist schon richtig, aber ich bestreite meinen ...“
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Ich kenne keinen Architekten, der für jedes Betreten eines Gebäudes Geld bekommt und auch keinen Handwerker, der in einer unendlichen Spirale seine Arbeit verrechnet bekommt. Der Maurer kriegt keinen Anteil an der Ladenmiete und auch nicht die Ziegelei.

Selbstverständlich nicht. Diese Leute bekommen ihre Arbeitsaufträge und werden dafür bezahlt.

Ein freischaffender Künstler wird von niemandem bezahlt, er ist auf seine Tantiemen angewiesen. Werden seine Werke häufig gespielt, bekommt er mehr Tantiemen, als wenn sie nach ein, zwei Aufführungen in der Schublade verschwinden - logisch.

Wenn man schon so unglückselige Vergleiche zwischen künstlerischem Schaffen und Handwerk, Dienstleistungen etc. anstellen will, dann eher so: wenn ich mir 1x ein Auto leihe, zahle ich 1x Miete - leihe ich es mir 5x, dann zahle ich eben 5x Miete. Da ist auch nicht mit dem ersten Mal alles abgegolten.

Liebe Künstler und Denker, stellt so viel Geld für eure Werke in Rechnung, damit ihr davon leben könnt

Siehe oben - das funktioniert nicht. Wer sollte denn die Rechnung empfangen und bezahlen?

Sicher, es gibt auch Auftragsmusik, aber in aller Regel wird dann vom Komponisten verlangt, dass er unter Pseudonym arbeitet, damit keine GEMA-Abgaben fällig werden. Oder er schreibt unter seinem richtigen Namen, bekommt dann aber nur einen "symbolischen Hungerlohn" für seine Arbeit, immer mit dem Hinweis, dass er ja mit den ach so fetten GEMA-Tantiemen eine goldene Nase verdient.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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