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News: ZPÜ macht Druck

Bis zu 36 Euro Urheberabgabe für Smartphones geplant

Michael Nickles / 78 Antworten / Flachansicht Nickles

Bis zu 36 Euro will die "Zentralstelle für private Überspielungsrechte" (ZPÜ) bei Handy-Verkäufen mitkassieren, meldet der Spiegel. Die ZPÜ, ein Verband von Verwertungsgesellschaften, zu denen auch GEMA, GÜFA und VG-Wort zählen, hat erst vor rund einem Monat gehörig für Schlagzeilen gesorgt.

Da wurde für private PCs eine Urheberabgabe in Höhe von 13,19 Euro beschlossen, nach rund drei Jahren Verhandlungen mit der PC-Industrie errungen.

Jetzt macht die ZPÜ den Herstellern von Handys Druck, mit der im Kern gleichen Begründung: auch Smartphones sind zum Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken geeignet.

Wie im Fall der privaten PCs will der ZPÜ auch in diesem Fall rückwirkend ab 1.1.2011 kassieren. Die Höhe der Urheberabgabe soll sich an zwei Eckdaten orientieren: Display-Typ und Speicherkapazität. Und es gibt drei Zuordnungsklassen.

Die Maximalgebühr von 36 Euro fällt für Smartphones mit Touchscreen und einer Speicherkapazität von mindestens 8 GByte an. Bei weniger als 8 GByte sind 16 Euro fällig. Und bei Mobiltelefonen ohne Touchscreen will der ZPÜ 12 Euro abhaben.

Laut Spiegel tobt der Rechtsstreit zwischen ZPÜ und den Handy-Herstellern bereits am Münchener Oberlandesgericht. Denn für die Zeit vor 2011 will die ZPÜ für Handys rund 5 Euro haben. Bis es in der Handy-Sache zu einer Einigung oder einem endgültigen Urteil kommt, kann noch viel Zeit ins Land gehen. Und es wird nicht der letzte seiner Art sein. Aktuell verhandeln ZPÜ und die Branche bereits über eine Abgabe für Tablets.

Michael Nickles meint:

News wie diese provozieren Kommentare, die leider immer nur in ein eine Richtung gehen. Und zwar, dass die Verwertungsgesellschaften miese Abzocker sind, die den Hals nicht voll kriegen können. Und Begründungen, warum diese Urheberabgaben falsch sind, gibt es viele. Ein neues Argument das ich jüngst gelesen habe, ist jenes, dass diese "Extrabgabe" für eventuelle Kopien sowieso nicht mehr gerechtfertig sei, weil heute ohnehin "Streaming" angesagt sei, wobei bekanntlich nichts kopiert wird.

Und das finale Argument der "Nichtzahler" wird ewig jenes bleiben, dass die Urheber selbst sowieso nix von der "Content Mafia" abkriegen. Ich bin Urheber, als Journalist Mitglied der VG-Wort und kann das nicht bestätigen. Egal.

Zur Abgabe für Handys und die geplante Abgabe für Tablets: der "Abrechnunsplan" der ZPÜ ist irgendwie unsinnig. Im Hinblick auf die gnadenlos fallenden Smartphone-Preise, bei gleichzeitig steigender Leistung und Ausstattung, ist es irgendwie absurd, eine Abgabe von 36 Euro für ein Handy mit Touchdisplay und mehr als 8 GByte zu verlangen.

Damit wird die Gebühr in Kürze (sollte sie so kommen) vielleicht höher ausfallen, als ein Handy kostet. Beziehungsweise Hersteller werden niemals in der Lage sein, entsprechende Handys für weniger als 36 Euro in die Läden zu bringen.

Schwachsinnig finde ich es auch, wegen jedem Scheißgerät erneut von vorn zu verhandeln. Unter Strich sind Smartphones, Tablets, Laptops und Desktop-Rechner die gleiche Sache: Rechner mit Arbeitsspeicher und Festspeicher. Es ist nicht kapierbar, warum für einen PC 13,19 Euro gefordert werden und für ein Handy bis zu 36 Euro.

Die Höhe der Urheberabgabe auch noch von  einem touch-fähigen Display abhängig zu machen, ist schließlich eine total idiotische Idee.

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No problem olliver1977
Olaf19 Fetzen „Meine Gleichmacherei besteht darin, dass ich der geistigen ...“
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Meine Gleichmacherei besteht darin, dass ich der geistigen Leistung nicht mehr zubilligen will, als der handwerklichen.

Darum ist es doch auch nie gegangen! Ich bringe in meinem Job auch geistige und keine handwerklichen Leistungen - trotzdem kassiere ich keine Tantiemen. Warum nicht? Weil ich meine Arbeitszeit nicht mit dem Erschaffen urheberrechtlich schützenswerter Werke verbringe. Und, beklage ich mich deswegen? Nein, natürlich nicht!

Ist das wirklich so erklärungsbedürftig?!

Der muss sowohl schöpferisch/handwerklich, als auch geistig tätig werden und trotzdem kann er sein Werk nur einmal verkaufen, wie alle anderen auch. Pech gehabt sagst du?

Nochmal: ein Musikwerk oder Buch wird nicht verkauft. Allenfalls ein Exemplar, also eine Kopie davon.

Wenn der Bildhauer eine Plastik verkauft und andere machen davon Fotos und stellen die in irgendwelche Kataloge ein, dann hat der Bildhauer sehr wohl Anspruch auf eine Vergütung. Ob er das Werk verkauft hat oder nicht spielt dabei keine Rolle - es ist und bleibt sein geistiges Eigentum.

Übrigens glatte Parallele zur Computersoftware, wo ja auch immer nur Nutzungsrechte verkauft werden, nie aber das Werk an sich.

Ich bin durchaus dafür, dass man mit geistiger Leistung Geld verdienen soll, aber nicht in den Auswüchsen.

Wenigstens ein Minimalkonsens in diesem Punkt. Bei den "Auswüchsen" bin ich durchaus auch dagegen. Damit wird der Sache der Urheber sogar ein schlechter Dienst erwiesen, indem man fast die ganze Bevölkerung - zu recht - gegen sich aufbringt.

Wie gesagt, du willst, oder kannst es nicht verstehen.

Du verstehst mich doch auch nicht, oder warum sonst schreibst du ständig gegen mich an?

Du versuchst die ganze Zeit, mit irgendwelchen an den Haaren herbeigezogenen Friseur- und Kahle-Wände-Beispielen die "Abstrusität des Anliegens der Kulturschaffenden" zu illustrieren. Das einzige, was du damit illustrierst, ist die Abstrusität deiner eigenen Gedanken.

Wenn ein Musiktitel 100x öffentlich aufgeführt wird, gibt es - stark vereinfacht gesagt, es spielen noch zahlreiche andere Faktoren mit hinein - 100x so vielen Tantiemen als wenn der Titel nur 1x gespielt wird. Wenn ich mir 100x ein Auto für einen Tag miete, zahle ich auch 100x so viel Miete - logisch, oder?

Diese Verwertungsdesellschaften verteilen das Geld nur weiter, von unten nach oben und der Hinterhofrapper hat grundsätzlich nicht mehr als Almosen von diesem Modell.

Wenn der Hinterhofrapper seine Werke damit tausend- oder millionenfach verbreitet, hat er damit nicht mehr und nicht weniger Tantiemen als andere vergleichbar erfolgreiche Künstler auch.

Wenn er seine Musik eher im kleinen Kreise verbreitet, wäre stark davon abzuraten einer Verwertungsgesellschaft beizutreten, zumindest nicht der GEMA (ob es bei der C3S besser aussieht, kann ich nicht beurteilen, wäre aber möglich: http://www.heise.de/newsticker/meldung/GEMA-Alternative-C3S-gegruendet-1967097.html)

Was ist so schwer, an eine Speicherkarte für Kameras eine Nase anzubringen, damit sie nicht in ein anderes Gerät passt, oder CDs für Musikaufnahmen zu sperren?

Das musst du die Hersteller fragen, nicht mich. Die Idee mit der "Nase" klingt erst einmal interessant. Ob es technisch möglich wäre, eine CD für Musikaufnahmen zu sperren - da bin ich überfragt. Ich glaube, eher nicht.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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