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Hoeneß darf mit Milde rechnen

jueki / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

- wird hier gesagt:
http://www.gmx.net/themen/finanzen/steuern/86ahrzm-spiegel-hoeness-steueraffaere-milde-rechnen
Tja- wir erkennen aufs neue - vor dem Gesetz der BRD (Bananen Republik Deutschland)  sind alle gleich.
Es sei denn, man ist kein Millionär, sondern nur Arbeit nehmeder Prolet.

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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gelöscht_84526 jueki „Hoeneß darf mit Milde rechnen“
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Hoeneß darf mit Milde rechnen
Zu dieser Überschrift: Wer sagt das? Der Spiegel?

Ich habe da mal einen Kommentar eines Juristen herausgesucht, den sich manche Leute hier mal "reinziehen" sollten, bevor sie ihre "Ängste" hier herausposaunen, dass der Herr H. keine gerechte Strafe bekommt!

Bayerischer Elfmeter ohne Torwart

Hier einer der prägnantesten Sätze aus dem Kommentar:

"Für die zwei, drei Unwissenden unter den Lesern vorab eine kleine Notiz am Rande: Die Strafe wird durch ein gerichtliches Urteil festgesetzt, nicht durch die Staatsanwaltschaft und auch nicht durch Medienvertreter."

Also, Leute: Ganz ruhig bleiben und abwarten! Denn auch folgendes ist zu beachten:

Noch'n Zitat aus dem Artikel: Liegt die Hinterziehung noch im sechsstelligen Bereich, dürfen es demnach noch zwei Jahre sein (Anmerkung:  Genau da liegt die Grenze, bis zu welcher eine Strafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden darf). Ab einer Million Euro hinterzogener Steuern geht’s dann über die zwei Jahre hinaus. Sagt der 1. (Bayern-)Senat des BGH in seinem Urteil vom 7. Februar 2012 – 1 StR 525/11.

Gruß
K.-H.




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