In irgendeinem Thread habe ich schon einmal (wenn auch gegen den Widerspruch vieler Nickelianer) behauptet, dass die neue "Abgabe" eigentlich verfassungswidrig wäre.
Jetzt scheint sich herauszustellen, dass die nicht nur verfassungswidrig (Gleichheitsgrundsatz - war auch mein Argument) ist, sondern dass sich hier die Länderchefs mit dieser Schöpfung Kompetenzen anmaßten, die sie gar nicht haben.
War gestern in der FAZ und ist heute hier nachzulesen:
http://wirtschaft.t-online.de/rundfunkbeitrag-laut-gutachten-verfassungswidrig/id_61855720/index
Ach, das könnte schön sein..... dideldumm
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Daher ist meine Alternative die am dringlichsten ratsame: überweisen für den Fall, daß die Gebühr verfassungskonform ist, aber unter Vorbehalt, falls sie´s doch nicht ist.
OK, Du hast Recht.
Im Prinzip gilt das dann aber für jegliche Zahlung.
Man könnte also pauschal bei jeglicher Überweisung "Zahlung unter Vorbehalt" dranschreiben, damit man auf der sicheren Seite ist, falls es mal anders kommen sollte.
Gruß, mawe2