In irgendeinem Thread habe ich schon einmal (wenn auch gegen den Widerspruch vieler Nickelianer) behauptet, dass die neue "Abgabe" eigentlich verfassungswidrig wäre.
Jetzt scheint sich herauszustellen, dass die nicht nur verfassungswidrig (Gleichheitsgrundsatz - war auch mein Argument) ist, sondern dass sich hier die Länderchefs mit dieser Schöpfung Kompetenzen anmaßten, die sie gar nicht haben.
War gestern in der FAZ und ist heute hier nachzulesen:
http://wirtschaft.t-online.de/rundfunkbeitrag-laut-gutachten-verfassungswidrig/id_61855720/index
Ach, das könnte schön sein..... dideldumm
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Du musst wegen mir nicht auf Deine Familienrechtsschutzversicherung verzichten.
Ich habe allerdings festgestellt, dass man alle Prozesse vorher planen kann, nur eben keine Verkehrsunfälle.
Eine RS tut ja nichts anderes, als die Prozesskosten vorzustrecken, wenn Du selbst kein Geld hast. Und bei Dingen mit Aussicht auf Erfolg ist das für die kaum ein Risiko.
Und selbstredend werde ich vor jedem Handeln mal bei meinem Versicherer anklingeln
Das musst Du sogar (oder der Anwalt), um eine Prozesskostenzusage zu bekommen, sonst kannst Du auch mal selbst bezahlen.
Ich habe gerade einen Prozess gegen einen Stromlieferanten gewonnen. Nun ja, die Gerichtskosten musste ich halt vorher bezahlen, sonst arbeitet der Richter nicht.
Aber das bekomme ich nun irgendwann wieder mit 5% Zinsen p.a.