In irgendeinem Thread habe ich schon einmal (wenn auch gegen den Widerspruch vieler Nickelianer) behauptet, dass die neue "Abgabe" eigentlich verfassungswidrig wäre.
Jetzt scheint sich herauszustellen, dass die nicht nur verfassungswidrig (Gleichheitsgrundsatz - war auch mein Argument) ist, sondern dass sich hier die Länderchefs mit dieser Schöpfung Kompetenzen anmaßten, die sie gar nicht haben.
War gestern in der FAZ und ist heute hier nachzulesen:
http://wirtschaft.t-online.de/rundfunkbeitrag-laut-gutachten-verfassungswidrig/id_61855720/index
Ach, das könnte schön sein..... dideldumm
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Wenn Du ein Lastschriftverfahren hast, also jemand hat die Genehmigung bei Dir Geld einzuziehen und das platzt, weil das Konto nicht gedeckt ist oder Du es einfach zurückrufst, dann zahlst Du dem Empfänger die Gebühren.
Es geht ja nicht darum, dass das Konto nicht gedeckt ist! Im Gegenteil: Das Konto war gedeckt, der Empfänger hat eingezogen aber ich bin mit diesem Einzug nicht einverstanden.
Dann kann ich bei meiner Bank die Lastschrift kostenfrei zurückgeben.
Natürlich wird der Empfänger sich jetzt beschweren, irgendwelche Kosten geltend machen und mahnen.
Wenn er aber gar keine Leistung erbracht hat, wird es für ihn schwer sein, diese Kosten gerichtlich durchzusetzen.
Gruß, mawe2