Hallo zusammen,
meine beste Freundin und ich könnten dringend euren Rat gebrauchen!
Meine Freundin hat ihre Wohnung fristgerecht vor drei Monaten schriftlich und per Postweg gekündigt, aber den fatalen Fehler gemacht, ohne Einschreiben/RS zu versenden.
Als heute morgen der Möbelwagen vor der Türe stand, kamen die Söhne des Vermieters an, und taten ganz überrascht! Dabei wußte der Vater (der eigentl. Vermieter und auch seine Frau) schon seit langen mündlich Bescheid und sie sprachen darüber!
Sie platzten also in die Wohnung, fragten was das soll und unterstellten, dass man sie wohl auf einen weiteren, noch zu entrümpelnden Raum, sitzen lassen würde und verlangten Möbel als Sicherheit! Das meiste Gerümpel stammt vom Ex-Partner meiner Freundin, welches Sie dann mit entsorgen lassen wollte.
Sie bot den beiden den Kamin im Wohnzimmer als Sicherheit an, doch sie meinten, der wäre nichts mehr wert. Der Marktwert beträgt laut Ebay & Co ca. 1000€.
Das Umzugsunternehmen vermisste dann bei der zweiten Fuhre die herausgestellten Gartenmöbel, die sich der Vermieter als "Sicherheit"mitgenommen hat.
Es läuft offensichtlich darauf hinaus, dass er aufgrund einer nicht zugestellten Kündigung wohl auf weitere drei Monatsmieten hofft und durch die Möbelmitnahme Druck ausüben will. Ihrem Auftritt nach zu urteilen kam mir das sehr wie Show vor und auch suspekt bis dubios.
Bin gerade dabei nach Rechtsthemen zu googlen und möchte unabhängig davon eure Meinung bzw. Erfahrungen erfragen.
Danke und Gruß
Zucchero
Off Topic 20.439 Themen, 227.083 Beiträge
ohne Einschreiben/RS zu versenden.Ich bin kein Jurist, erinnere mich nur an einen TV-Beitrag bei Escher (MDR).
Wenn der Vermieter nicht zuhause / im Büro ist, bekommt er ja den Einschreibebrief nicht, sondern eine Mitteilung wo er den abholen kann. Holt er den nicht ab, wird er zurück gesendet, es erfolgt KEINE rechtswirksame Zustellung! Die Kündigungsfrist kann dann schon abgelaufen sein (bei Verträgen z.B.).
Sicherer ist ein Einwurfeinschreiben, denn das wird zugestellt, der Empfänger muss ja nichts quittieren.
Der Empfänger kann immer noch behaupten, in dem Umschlag war nur ein leeres Blatt Papier.
Ganz sicher ist man mit dem Gerichtsvollzieher.
Man schreibt die Kündigung des Vertrages (Gerichtsvollzieher überbringen nur Willenserklärungen) und gibt sie beim zuständigen Gerichtsvollzieher ab (Info am örtlichen Amtsgericht oder Bürgeramt). Der stellt den Brief rechtswirksam zu, auch wenn der Empfänger im Urlaub ist, denn dann lagert der Brief beim Amtsgericht, gilt als zugestellt.
Alternativ mit Zeugen die Kündigung selber abgeben.
Beste Grüße
André
Zwar fand ich nichts beim MDR, aber im www:
http://www.anwaltseiten24.de/rechtsirrtuemer/einschreiben-mit-rueckschein.html