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Vermieter will Kündigung nicht bekommen haben...

gelöscht_152402 / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen,

meine beste Freundin und ich könnten dringend euren Rat gebrauchen!

Meine Freundin hat ihre Wohnung fristgerecht vor drei Monaten schriftlich und per Postweg gekündigt, aber den fatalen Fehler gemacht, ohne Einschreiben/RS zu versenden.

Als heute morgen der Möbelwagen vor der Türe stand, kamen die Söhne des Vermieters an, und taten ganz überrascht! Dabei wußte der Vater (der eigentl. Vermieter und auch seine Frau) schon seit langen mündlich Bescheid und sie sprachen darüber!

Sie platzten also in die Wohnung, fragten was das soll und unterstellten, dass man sie wohl auf einen weiteren, noch zu entrümpelnden Raum, sitzen lassen würde und verlangten Möbel als Sicherheit! Das meiste Gerümpel stammt vom Ex-Partner meiner Freundin, welches Sie dann mit entsorgen lassen wollte.

Sie bot den beiden den Kamin im Wohnzimmer als Sicherheit an, doch sie meinten, der wäre nichts mehr wert. Der Marktwert beträgt laut Ebay & Co ca. 1000€.

Das Umzugsunternehmen vermisste dann bei der zweiten Fuhre die herausgestellten Gartenmöbel, die sich der Vermieter als "Sicherheit"mitgenommen hat.

Es läuft offensichtlich darauf hinaus, dass er aufgrund einer nicht zugestellten Kündigung wohl auf weitere drei Monatsmieten hofft und durch die Möbelmitnahme Druck ausüben will. Ihrem Auftritt nach zu urteilen kam mir das sehr wie Show vor und auch suspekt bis dubios.

Bin gerade dabei nach Rechtsthemen zu googlen und möchte unabhängig davon eure Meinung bzw. Erfahrungen erfragen.

Danke und Gruß

Zucchero



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neanderix gelöscht_152402 „Was meinst du damit? Es war ja nur ein Brief. Und den will...“
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Ich bezog mich auf deine Aussage im Eingangspost, in dem du bedauerst, dass Kündigungsschreiben nicht als Einschreiben-Rückschein versandt zu haben. Das ist die dümmste Art, ein wichtiges Schreiben zuzustellen, wenn man weiss oder annimmt, dass der Empfänger herumzicken könnte,  denn dessen Entgegennahme kann der Empfänger verweigern, das SChreiben gilt dann als *nicht zugestellt*.

Wenn überhaupt Einschreiben, dann Einwurf-einschreiben, auch wenn das längst nicht mehr von allen Gerichten als Nachweis anerkannt wird - das gilt aber eben auch für das E/RS.

sicherer sind:
- eigenhändige Zustellung; es reicht, wenn du Zeugen (vorzugsweise nicht mit dir verwandte) mitnimmst, die Inhalt, Ort und Zeit der Zustellung bezeugen und dokumentieren - Einwurf in den Briefkasten reicht.

- Zustellung per Gerichtsvollzieher

Einschreiben sind, wie gesagt, wertlos, auch weil hier der Inhalt nicht beurkundet ist.

Volker

Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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