Hallo zusammen,
meine beste Freundin und ich könnten dringend euren Rat gebrauchen!
Meine Freundin hat ihre Wohnung fristgerecht vor drei Monaten schriftlich und per Postweg gekündigt, aber den fatalen Fehler gemacht, ohne Einschreiben/RS zu versenden.
Als heute morgen der Möbelwagen vor der Türe stand, kamen die Söhne des Vermieters an, und taten ganz überrascht! Dabei wußte der Vater (der eigentl. Vermieter und auch seine Frau) schon seit langen mündlich Bescheid und sie sprachen darüber!
Sie platzten also in die Wohnung, fragten was das soll und unterstellten, dass man sie wohl auf einen weiteren, noch zu entrümpelnden Raum, sitzen lassen würde und verlangten Möbel als Sicherheit! Das meiste Gerümpel stammt vom Ex-Partner meiner Freundin, welches Sie dann mit entsorgen lassen wollte.
Sie bot den beiden den Kamin im Wohnzimmer als Sicherheit an, doch sie meinten, der wäre nichts mehr wert. Der Marktwert beträgt laut Ebay & Co ca. 1000€.
Das Umzugsunternehmen vermisste dann bei der zweiten Fuhre die herausgestellten Gartenmöbel, die sich der Vermieter als "Sicherheit"mitgenommen hat.
Es läuft offensichtlich darauf hinaus, dass er aufgrund einer nicht zugestellten Kündigung wohl auf weitere drei Monatsmieten hofft und durch die Möbelmitnahme Druck ausüben will. Ihrem Auftritt nach zu urteilen kam mir das sehr wie Show vor und auch suspekt bis dubios.
Bin gerade dabei nach Rechtsthemen zu googlen und möchte unabhängig davon eure Meinung bzw. Erfahrungen erfragen.
Danke und Gruß
Zucchero
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Wirklich helfen kann hier sicher nur ein Jurist. Gut ist es wenn du Zeugen benennen kannst die aussagen können das der Vermieter davon sehr wohl was mitgekriegt hat, in welcher Form auch immer. Möbel als Sicherheit zu verlangen ist schon mehr als dubios, gut wenn das Zeugen/Umzugshelfer auch mitbekommen haben. Einen solchen Anspruch auf so eine Sicherheit gibts es nicht, üblicherweise ist die Kaution genau dafür gedacht. Wieso habt ihr dem irgendwelche Möbel gegeben um Gottes Willen??????
Die Umzugshelfer haben das mitbekommen! Der Kamin ist natürlich eingebaut und sollte auch drin bleiben. Dabei ging es sich aber um eine Abschlagszahlung. Der Vermieter hatte aber schon vorher gesagt, dass er den nicht will (???) und sein Sohn meinte heute morgen gleich- "der Schaffotstein ist ja kaputt", öffnete das Glas, sah das er ganz war und schloss es schnell wieder...
Eine Kaution wurde damals nicht hinterlegt weil Sie zuzog und der Ex dann auszog- bevor er einige Renovierungen auf seine Kosten unternahm, die eigentlich der Vermieter stets versprach.
Die Gartenmöbel hat ihm keiner gegeben- er hat sie sich genommen.
Dem Typen hat heute morgen gar nicht gepasst dass jemand da war, den er nicht kannte.
Problem ist vor allem, Sie ist alleinerziehend und H4. Mit Amt war alles geklärt und bezahlt. Und jetzt diese Nummer. Und sorry- das geht ganz sicher nicht mit rechten Dingen zu...
Die Gartenmöbel hat ihm keiner gegeben- er hat sie sich genommen.Beim Vermieter, die Herausgabe der Gartenmöbel fordern und bei nicht herausgabe die Polizei hinzuziehen. Das ist schlichtergreifend Diebstahl!
Dem Typen hat heute morgen gar nicht gepasst dass jemand da war, den er nicht kannte.Uninteressant, das geht den Vermieter, einen feuchten Furz an, wer beim Umzug hilft.
Problem ist vor allem, Sie ist alleinerziehend und H4. Mit Amt war alles geklärt und bezahlt. Und jetzt diese Nummer. Und sorry- das geht ganz sicher nicht mit rechten Dingen zu...Mit der unerlaubten Sicherstellung der Möbel (grenzt schon an eine kalte Räumung), könnte sich der Vermieter, ganz böse ins eigene Fleisch schneiden. Wie bereits erwähnt, herausgabe fordern, ansonsten die kleinen grünen Männchen (könnten inzwischen auch dunkelblau sein) hinzuziehen. Ein Anwalt zu Rate ziehen, dürfte auch n icht verkehrt sein.
Ich habe ihr nun erst mal den Rat gegeben, sich sich nicht weiter mündlich mit denen auseinander zu setzen. Nun dürfen sie es auch schriftlich tun. Am besten per Einschreiben/RS. Wenn sie denn irgendwelche Forderungen stellen. Und solange die Gartenmöbel nicht wieder an der Sonne sind, bleibt das Gerümpel wo es ist. Guter Deal. Sie hätte sich ja gekümmert aber so?
Der Kamin gehört ihrem Ex an dem Sie Abschlag zahlt, was damit dann wohl auch hinfällig ist, wenn der sein Gerümpel nicht abholt und der Vermieter deswegen Druck mit ihren Gartenmöbeln ausübt. Plus/Minus Null also. Dann kann Sie sich auch dumm stellen und sagen- das ist nicht meins.
Und wenn die vorhaben drei weitere Mieten zu kassieren, weil die Kündigung angeblich nicht eingegangen ist- dann steht Aussage gegen Aussage. Für alles weitere gibts ja Zeugen.
Und sowas morgens um sieben...
Und solange die Gartenmöbel nicht wieder an der Sonne sind, bleibt das Gerümpel wo es ist. Guter Deal. Sie hätte sich ja gekümmert aber so?Das könnte eine schlechte Idee sein.
Wie bereits erwähnt, dem Vermieter auffordern, die Gartenmöbel herausgeben und dabei anmerken, das bei nicht herausgabe eine Anzeige folgen wird.
Der Kamin gehört ihrem Ex an dem Sie Abschlag zahlt, was damit dann wohl auch hinfällig ist, wenn der sein Gerümpel nicht abholt und der Vermieter deswegen Druck mit ihren Gartenmöbeln ausübt.Wer ist der Hauptmieter, der Mietsache? Steht er noch als Hauptmieter drinn? Hat sie einen Vertrag über den Kamin mit ihrem Ex. Das ist alles nicht so einfach, wie du dir das denkst. Das kann alles gehörig nach hinten los gehen.
Dann kann Sie sich auch dumm stellen und sagen- das ist nicht meinsNochmal, wer ist der Hauptmieter der Wohnung? Sie? Dann muss sie die Sachen entfernen. Wenn nicht, hätte ihr Ex die Bude kündigen müssen.
Und wenn die vorhaben drei weitere Mieten zu kassieren, weil die Kündigung angeblich nicht eingegangen ist- dann steht Aussage gegen AussageJa Aussage, gegen Aussage aber sie kann nicht nachweisen, die Kündigung abgeschickt zu haben.
Wie erwähnt, herausgabe fordern und sie sollte mal zum Amtsgericht gehen und sich einen Gutschein für eine Rechtsberatung holen. Als ALG2 Empfängerin, hat sie einen Anspruch auf einen solchen Schein.
Das ist das komplizierte an der Sache. Es wurde damals bis heute zu viel mündlich vereinbart bzw. besprochen und heute will natürlich niemand mehr sich dazu verbindlich zeigen. Die Arschkarte hat Sie, weil Sie ebenso gutgläubig war. Und Sie ist die "letzte", der man noch was anhängen kann. Und man weiß, dass ggf. das Amt im Zweifelsfall zahlt...
Nichtsdestotrotz- demnach hätte man ja alles ganz einfach klären und regeln können- man sprach ja bereits über alles. Umso verwunderter waren wir über diesen Auftritt heute morgen. Da stimmt was ganz und gar nicht. Nur- heute gab es Zeugen!
Wie gesagt- das kam mir als Außenstehender sehr inszeniert vor und ich bemerkte, dass meine Anwesenheit störte.
Deshalb mal die Frage in die Runde, kennt jemand Versuche, so oder so drei weitere Mieten kassieren zu wollen, weil die Kündigung angeblich nicht eingegangen ist? Was ja schon seltsam genug ist. Nur dieser eine Brief will nicht angekommen sein. Kann ja vorkommen...
Wie bereits erwähnt, sollte die Sache wirklich vor Gericht landen, ist deine Bekannte in der Beweispflicht. Und sie kann nicht beweisen, dem Vermieter die Kündigung zugesendet zu haben. Damit könnte sie die Arschkarte ziehen und die 3 Monatsmieten zahlen müssen. Ob dies allerdings, bei dem Verhalten des Vermieters, bzw. seiner Söhne so geschehen wird, kann ich nicht sagen.
Setzt euch am besten mit einem Anwalt für Mietrecht in Verbindung, nur der kann genau sagen, wie die Sache läuft.
Sicher. Das kann alles so oder so ausgelegt werden.
So oder so müssen wir nun erst mal die Fakten zusammentragen. Denn es war ja alles klar- bis auf diese Überraschung heute morgen. Da wird sich natürlich auch die Frage nach möglichen Zeugen stellen. Und wir fragen uns, was das ganze nun soll?
Da wird auch ihr Ex eine Rolle spielen werden, der es sich so einfach gemacht, wie Sie gutgläubig ist. Dennoch sehe ich weder Grund noch Anlass, für diesen Auftritt heute morgen. Und dann diese Gartenmöbel zu entwenden- das ist nur noch Hohn! Die Nummer mit dem Kamin. Von allem nix gewusst haben wollen. Auf einmal. Eigentlich geht es sich dem Vermieter nur um die Entrümpelung, die ja auch zugesagt wurde. Warum das Drama nun? Macht man das so? Was soll das Schauspiel mit der Kündigung? Will man sich so gegen Mietnomanden schützen? Einer Frau, dessen Miete das Amt immer pünktlich gezahlt hat? Das passt alles nicht.
Da fällt mir noch ein- das Amt hat eine doppelte Miete wegen der Kündigungsfrist gezahlt! Ihr ehem. Vermieter hat damit ohnehin schon eine Miete extra bekommen! D.h., dass das Amt ihre fristgerechte Kündigung angenommen hat und diese ja auch beim Vermieter verbucht wurde. Der Vermieter weiß das alles! Und jetzt auf einmal nicht mehr?
Update:
Habe eben mit dem Vermieter gesprochen. Er gibt zu, dass sein Sohn die Möbel "sicher gestellt" hat und sieht sich im Recht. Ihm geht es sich einzig um die Entrümpelung der Nebenräume und Sie soll die Möbel zurück bekommen, sobald das geschehen ist.
Kann ich ja verstehen, aber es gibt halt nichts schriftliches! Und ich glaube nach wie vor, dass er die nicht erhaltene Kündigung nur vorschützt, um gegen eine nicht vorgenomme Entrümpelung angehen zu können. Dabei gehört der meiste Müll meiner Freundin gar nicht. Aber wer will/soll was beweisen?
Er will hier wohl das Prinzip geltend machen- den letzten beißen die Hunde!
Und ich habe erfahren, dass er beim Mietvertrag selbst getrickst hat, um so eine ARGE-Empfängerin als sichere Mieterin zu erhalten. Und nun dreht er ihr einen Strick draus, womit er sich selbst ins eigene Fleisch schneidet. Aber um eine gütliche Einigung scheint ihm nicht gelegen, denn er lehnt weiterhin schriftliche Forderungen ab.
Man könnte jetzt nun sagen- behalt den Kram und kümmer dich selbst um den Müll! Damit wäre man quitt. Aber ich rechne damit, dass dann erst recht noch was nach kommt. Rein kostentechnisch käme das hin. Aber ich glaube, dass reicht dem nicht.
Da ist guter Rat teuer... :-(
>Er gibt zu, dass sein Sohn die Möbel "sicher gestellt" hat und sieht sich im Recht.
Er ist aber keineswegs im Recht. Macht eine Anzeige wegen Diebstahls.
Volker
PS: wegen des Kündigungsschreibens: einschreiben jeglicher Art sind rechtlich wertlos.
PS: wegen des Kündigungsschreibens: einschreiben jeglicher Art sind rechtlich wertlos.
Was meinst du damit? Es war ja nur ein Brief. Und den will er nicht bekommen haben. Bekannte Masche. Aber wie das Gegenteil beweisen? Aussage gegen Aussage usw...
Ich bezog mich auf deine Aussage im Eingangspost, in dem du bedauerst, dass Kündigungsschreiben nicht als Einschreiben-Rückschein versandt zu haben. Das ist die dümmste Art, ein wichtiges Schreiben zuzustellen, wenn man weiss oder annimmt, dass der Empfänger herumzicken könnte, denn dessen Entgegennahme kann der Empfänger verweigern, das SChreiben gilt dann als *nicht zugestellt*.
Wenn überhaupt Einschreiben, dann Einwurf-einschreiben, auch wenn das längst nicht mehr von allen Gerichten als Nachweis anerkannt wird - das gilt aber eben auch für das E/RS.
sicherer sind:
- eigenhändige Zustellung; es reicht, wenn du Zeugen (vorzugsweise nicht mit dir verwandte) mitnimmst, die Inhalt, Ort und Zeit der Zustellung bezeugen und dokumentieren - Einwurf in den Briefkasten reicht.
- Zustellung per Gerichtsvollzieher
Einschreiben sind, wie gesagt, wertlos, auch weil hier der Inhalt nicht beurkundet ist.
Volker
Ah, ok. Ja, das ist mir bewußt.
Allerdings frage ich mich, wie wohl ein Gericht werten würde, wenn alle Post angekommen ist und nur die Kündigung nicht. Man muss ja davon ausgehen dass es so ist. Ausserdem greift hier auch wieder das mündliche, und da gibt es kaum Zeugen für. Dumm gelaufen halt...
Es läuft dann wohl auf Aussage gegen Aussage hinaus. Und da die Mieterin die Beklagte ist- im Zweifel für Sie. Denn gegenteiliges lässt sich ebenso wenig beweisen.
Hallo zuccero,
wurschtel dich mal hier rum:
http://www.deutschesmietrecht.de/
Gruss
Sascha
>verlangten Möbel als Sicherheit!
Illegal.
>Das Umzugsunternehmen vermisste dann bei der zweiten Fuhre die herausgestellten Gartenmöbel, die sich der Vermieter als "Sicherheit"mitgenommen hat.
wieso habt ihr das nicht unterbunden?
jetzt "dürft" ihr den klageweg bestreiten ... Macht am besten eine Anzeige wegen Diebstahls.
Ich hätte die Typen achtkantig rausgeworfen.
Wir waren ja schon in der neuen Wohnung und damit eben nicht vor Ort. Damit war auch nicht zu rechnen.
Die Typen schwätzten wie es üblich ist, zum Glück war ich stets dabei und habe alles gehört. Und das wissen sie nun auch. Aber nach dem Tel. ist er zu keiner Einigung bereit. Er knüpft es an die Entrümpelung und für ihren Teil würde Sie ja sorgen.
Die Fronten sind also verhärtet und es ist fraglich, wie man nun am besten weiter vorgehen kann.
Ich würde ihn auf alles sitzen und klagen lassen. Soll er mit allem glücklich werden. Die beste Lösung ist das natürlich nicht...
Da deine Freundin die Mieterin der alten Wohnung ist:
Zum zuständigen Amtsgericht gehen, einen Antrag auf anwaltliche Beratung (Beratungsschein)holen, und ab zum Anwalt. Kostet deiner Freundin maximal 20€ die das Gericht dem Anwalt als Freiraum lässt.
Der Beratungsschein kommt in der Regel nach 7-14 Tagen, danach kann Sie sich einen Anwalt ihrer Wahl nehmen.
Prozesskostenbeihilfe usw beantragt der Anwalt in der Regel, und kostet auch nix weiter.
Da braucht nichts mit dem Amt abgeklärt werden.
Auch H-IV´ler steht eine ordentliche Rechtsberatung zu!
Welch ein Zufall, dass die Söhne genau dann auftauchen, als der Umzug stattfindet.
Nur ein kleiner Tip, wenn der Vermieter tatsächlich so ein Arschloch ist, fotografiere die Wohnung, wenn der Umzug vorbei ist, und die komplett leer ist, im Beisein von Zeugen.
mfg
ohne Einschreiben/RS zu versenden.Ich bin kein Jurist, erinnere mich nur an einen TV-Beitrag bei Escher (MDR).
Wenn der Vermieter nicht zuhause / im Büro ist, bekommt er ja den Einschreibebrief nicht, sondern eine Mitteilung wo er den abholen kann. Holt er den nicht ab, wird er zurück gesendet, es erfolgt KEINE rechtswirksame Zustellung! Die Kündigungsfrist kann dann schon abgelaufen sein (bei Verträgen z.B.).
Sicherer ist ein Einwurfeinschreiben, denn das wird zugestellt, der Empfänger muss ja nichts quittieren.
Der Empfänger kann immer noch behaupten, in dem Umschlag war nur ein leeres Blatt Papier.
Ganz sicher ist man mit dem Gerichtsvollzieher.
Man schreibt die Kündigung des Vertrages (Gerichtsvollzieher überbringen nur Willenserklärungen) und gibt sie beim zuständigen Gerichtsvollzieher ab (Info am örtlichen Amtsgericht oder Bürgeramt). Der stellt den Brief rechtswirksam zu, auch wenn der Empfänger im Urlaub ist, denn dann lagert der Brief beim Amtsgericht, gilt als zugestellt.
Alternativ mit Zeugen die Kündigung selber abgeben.
Beste Grüße
André
Zwar fand ich nichts beim MDR, aber im www:
http://www.anwaltseiten24.de/rechtsirrtuemer/einschreiben-mit-rueckschein.html