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Vermieter will Kündigung nicht bekommen haben...

gelöscht_152402 / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen,

meine beste Freundin und ich könnten dringend euren Rat gebrauchen!

Meine Freundin hat ihre Wohnung fristgerecht vor drei Monaten schriftlich und per Postweg gekündigt, aber den fatalen Fehler gemacht, ohne Einschreiben/RS zu versenden.

Als heute morgen der Möbelwagen vor der Türe stand, kamen die Söhne des Vermieters an, und taten ganz überrascht! Dabei wußte der Vater (der eigentl. Vermieter und auch seine Frau) schon seit langen mündlich Bescheid und sie sprachen darüber!

Sie platzten also in die Wohnung, fragten was das soll und unterstellten, dass man sie wohl auf einen weiteren, noch zu entrümpelnden Raum, sitzen lassen würde und verlangten Möbel als Sicherheit! Das meiste Gerümpel stammt vom Ex-Partner meiner Freundin, welches Sie dann mit entsorgen lassen wollte.

Sie bot den beiden den Kamin im Wohnzimmer als Sicherheit an, doch sie meinten, der wäre nichts mehr wert. Der Marktwert beträgt laut Ebay & Co ca. 1000€.

Das Umzugsunternehmen vermisste dann bei der zweiten Fuhre die herausgestellten Gartenmöbel, die sich der Vermieter als "Sicherheit"mitgenommen hat.

Es läuft offensichtlich darauf hinaus, dass er aufgrund einer nicht zugestellten Kündigung wohl auf weitere drei Monatsmieten hofft und durch die Möbelmitnahme Druck ausüben will. Ihrem Auftritt nach zu urteilen kam mir das sehr wie Show vor und auch suspekt bis dubios.

Bin gerade dabei nach Rechtsthemen zu googlen und möchte unabhängig davon eure Meinung bzw. Erfahrungen erfragen.

Danke und Gruß

Zucchero



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gelöscht_152402 neanderix „Schrieb ich doch. Allerdings gilt das, was du sagst eben...“
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Ah, ok. Ja, das ist mir bewußt.

Allerdings frage ich mich, wie wohl ein Gericht werten würde, wenn alle Post angekommen ist und nur die Kündigung nicht. Man muss ja davon ausgehen dass es so ist. Ausserdem greift hier auch wieder das mündliche, und da gibt es kaum Zeugen für. Dumm gelaufen halt...

Es läuft dann wohl auf Aussage gegen Aussage hinaus. Und da die Mieterin die Beklagte ist- im Zweifel für Sie. Denn gegenteiliges lässt sich ebenso wenig beweisen.

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