Hallo zusammen,
dieser Tage steht wieder die Steuererklärung an. Und so bin ich den vergangenen Wochen auch auf Artikel gestoßen, wo Mieter Mietnebenkosten (Nachzahlungen!!!) von der Steuer absetzen können. Das ganze soll unter Handwerkerkosten bzw. Werbungskosten laufen.
Ich habe null Ahnung von Steuern und habe mir gedacht, ich gebe das einfach mal mit an, lege den Beleg bei und mal schauen. Google bringt mir zwar alle möglichen Ergebnisse aber nicht die, die jemand versteht der Null Ahnung hat. Ich muss so ein Formular nur sehen und ich steige aus. Keine Chance!
Wie auch immer, vielleicht hat ja jemand hier Ahnung und Erfahrung und kann mir was dazu sagen, ob und wie man als Mieter, Mietnebenkosten absetzen kann.
Danke & Gruß
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Stundensatz haben die meisten ca. 200 € netto.
Die Steuerberatergebührenverordnung sieht übrigens einen Rahmen von 19,00 bis 46,00 EUR pro angefangener halber Stunde vor (§ 13 StBGebV), Abweichungen gibt es bei einer individuellen Vereinbarung. Der von dir genannte Stundensatz trifft bei Wirtschaftsprüfern oder auch Rechtsanwälten zu, ich kenne keine Steuerberater-Kollegen mit solchen Stundensätzen - vielleicht sollte ich doch einmal mit dem Golfspielen anfangen ...
eine kleine Einzelberatung zu buchen
Dies ist richtig, bedenke aber, dass sich die Haftung auf deine Frage beschränkt. Möglicherweise liegt die Lösung außerhalb der von dir gestellten Frage, so etwas lässt sich nur bei einem Beratungsgespräch klären, das über ein einfaches Frage-Antwort-Spiel hinaus geht.