Hallo zusammen,
dieser Tage steht wieder die Steuererklärung an. Und so bin ich den vergangenen Wochen auch auf Artikel gestoßen, wo Mieter Mietnebenkosten (Nachzahlungen!!!) von der Steuer absetzen können. Das ganze soll unter Handwerkerkosten bzw. Werbungskosten laufen.
Ich habe null Ahnung von Steuern und habe mir gedacht, ich gebe das einfach mal mit an, lege den Beleg bei und mal schauen. Google bringt mir zwar alle möglichen Ergebnisse aber nicht die, die jemand versteht der Null Ahnung hat. Ich muss so ein Formular nur sehen und ich steige aus. Keine Chance!
Wie auch immer, vielleicht hat ja jemand hier Ahnung und Erfahrung und kann mir was dazu sagen, ob und wie man als Mieter, Mietnebenkosten absetzen kann.
Danke & Gruß
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Es geht um "haushaltsnahe Lohnkosten". Also z. B. Hausmeisterkosten. Aber nur die reinen Lohnkosten, ohne Materialkostenanteil. Dafür muß die Hausverwaltung eine entsprechende Bescheinigung austellen. Manche machen das automatisch mit der Abrechnung.
Ich hab das aus meiner Steuer weggelassen. Bürokratischer Megaaufwand für minimalistischen Steuerersparnix-Pippifax und Scheißdreck. Das ist genau so ein Abfall wie die "Riester"-Rente, wo man ein Buch an Formularmüll ausfüllen darf, um pro Jahr paar Euro fuffsich Zuschuß/ Zuschiß zu erhalten.
Mietnebenkostennachzahlungen an sich kannste nicht absetzen - außer flächenanteilig für ein häusliches Arbeitszimmer. Beim Arbeitszimmer kannste den Gesamtbetrag der Nebenkosten flächenanteilig absetzen, auch Strom.