Hallo zusammen,
dieser Tage steht wieder die Steuererklärung an. Und so bin ich den vergangenen Wochen auch auf Artikel gestoßen, wo Mieter Mietnebenkosten (Nachzahlungen!!!) von der Steuer absetzen können. Das ganze soll unter Handwerkerkosten bzw. Werbungskosten laufen.
Ich habe null Ahnung von Steuern und habe mir gedacht, ich gebe das einfach mal mit an, lege den Beleg bei und mal schauen. Google bringt mir zwar alle möglichen Ergebnisse aber nicht die, die jemand versteht der Null Ahnung hat. Ich muss so ein Formular nur sehen und ich steige aus. Keine Chance!
Wie auch immer, vielleicht hat ja jemand hier Ahnung und Erfahrung und kann mir was dazu sagen, ob und wie man als Mieter, Mietnebenkosten absetzen kann.
Danke & Gruß
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Bitte selber lesen:
https://www.focus.de/immobilien/mieten/nebenkosten/mietnebenkosten_aid_53339.html
http://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/nachrichten/vermieter-sollen-lohnanteil-ausweisen-mieter-darf-nebenkosten-von-der-steuer-absetzen/2780616.html
Ich hoffe, das bringt schon mal ein bisschen Licht ins Dunkel.
Es geht übrigens nicht (nur) um Nachzahlungen, sondern in erster Linie um die in den gesamten Nebenkosten enthaltenen (anteiligen) Lohnkosten.
Es geht um "haushaltsnahe Lohnkosten". Also z. B. Hausmeisterkosten. Aber nur die reinen Lohnkosten, ohne Materialkostenanteil. Dafür muß die Hausverwaltung eine entsprechende Bescheinigung austellen. Manche machen das automatisch mit der Abrechnung.
Ich hab das aus meiner Steuer weggelassen. Bürokratischer Megaaufwand für minimalistischen Steuerersparnix-Pippifax und Scheißdreck. Das ist genau so ein Abfall wie die "Riester"-Rente, wo man ein Buch an Formularmüll ausfüllen darf, um pro Jahr paar Euro fuffsich Zuschuß/ Zuschiß zu erhalten.
Mietnebenkostennachzahlungen an sich kannste nicht absetzen - außer flächenanteilig für ein häusliches Arbeitszimmer. Beim Arbeitszimmer kannste den Gesamtbetrag der Nebenkosten flächenanteilig absetzen, auch Strom.
So, nach einiger Recherche weiß ich nun Bescheid! Überall steht was anderes und teils auch noch widersprüchlich. Fazit- nichts genaues weiß man nicht. Steuern eben...
Deshalb reiche ich das einfach mal mit ein und schau mal was passiert.
Vielleicht äussert sich ja noch jemand, der das auch gemacht hat.
Danke & Gruß
Vielleicht solltest Du den Einsatz eines Steuerberaters erwägen.
Hast Du ein paar Semester Buchhaltung studiert? Selbst solche Leute tun sich schwer mit der Steuererklärung, weil sich jedes Jahr wieder einiges ändert.
Du machst das einmal im Jahr, andere jeden Tag. Das ist zu komplex. Denke daran, daß Korrekturen der Steuererklärung ebenfalls ein elendiger Arbeitsaufwand sind. Und das Nachzahlungen mit mind. 0,5 % pro Monat verzinst werden.
Alternativ: nimm Deinen Fragenkatalog und mach einen Termin mit Deinem freundlichen Finanzbeamten. Bereite Dich aber gut auf das Gespräch vor, fasse Dich kurz, denn auch diese Leute haben zu arbeiten. Sonst können die Dir die Beratung auch berechnen - aktuellen Satz weiß ich nicht, war mal 100 € oder so.
Du bist gut! Ich bin der einfachste aller Steuerfälle und selbst da ändert sich jedes Jahr was. Bei mir lohnt sich nicht mal die LS-Hilfe! Die kassieren mehr als ich rauskrieg. Ich würde auch nicht fragen, wenn ich grad jemanden hätte, der sich damit auskennt.
Ein Kollege hat mal seinen Freibetrag ändern lassen, nach dem Motto- das geht +/- null aus. Er musste nachzahlen. Nicht viel aber die Rechnung war nicht erwartet. Auch nicht besser.
Ich habs mal mit einem Steuer-Programm versucht. Tolle Sache, mit Assistent und so. Das Ding fragt mich aber Sachen, von denen ich nicht mal weiß dass es sie gibt. Trifft dies und das auf mich zu? Öh, ja, ähem, was weiß ich denn? Wo steht das denn? Wie jetzt- ab diesem Jahr zu versteuern? Ach so...
Es ist ganz einfach so- ich guck mir das an und nach 10 Sek. geb ich auf. Das ist ganz bestimmt nie nicht meine Materie! Das könnt auch in chinesisch da stehen. Kommt aufs selbe raus. Und einer, der mal gar keinen Schimmer hat, warum soll der mit nem Hunni zum Fiskus laufen? Dann besser gleich Bier dafür holen. ;-)
Eintragen eines Freibetrages - man geht sicher davon aus, daß man Steuern nicht zahlen muß. Bringt natürlich nur etwas, wenn das tatsächlich so ist. Ansonsten sollte man eine gewisse Rückstellung (= Betrag irgendwie sparen, nicht ausgeben) in Höhe des ungefähren Steuerbetrages bilden.
Bzgl. Steuerhilfeprogramme pflichte ich Dir vollumfänglich bei - diese ganzen Wieso-weshalb-warum-Dinger reduzieren die Komplexität nicht. Da ist das Elster inzwischen komfortabler, das die Datenübernahme aus dem Vorjahr bzw. ähnliche Abrechnung wie im Vorjahr erlaubt.
Jetzt weiß ich natürlich nicht, ob Du selbständig bist mit USt und Gewerbesteuer etc. etc.
Ruf doch einfach mal beim FA - deinem Sachbearbeiter an, ich erhielt bei derartigen Fragen eigentlich immer eine vernünftige Auskunft/Antwort.
mfG mthr1
Da hast du wohl recht! Man sieht sie immer als Feinde, dabei bearbeiten die das auch nur. Wie auch immer, jetzt ist es drin und wenns durchgeht...
Die Sache ist halt die, wenn ich es aufgeschnappt hab, dann auch andere. Das Thema einfach mal offen lassen :-)
Ruf doch einfach mal beim FA - deinem Sachbearbeiter an
Mittlerweile sind die Sachbearbeiter in immer mehr Finanzämtern nicht mehr persönlich zu erreichen, sondern werden vom "Servicecenter" abgeschirmt. Freu dich, solange es bei dir noch klappt!
Eine weitere Möglichkeit wäre, bevor man dem Steuerberater die ganze Steuererklärung komplett übergibt, eine kleine Einzelberatung zu buchen.
Das gibt es auch im Internet - Nachteil dabei, da kriegst Du meistens keine Rechnung. Und wenn Du keine Rechnung hast, müssen diese Jungs und Mädels für ihre Aussagen nicht haften.
Laß Dir aus dem Bekanntenkreis einen Steuerberater empfehlen, vielleicht gibt der Dir eine kleine Kurzberatung. Stundensatz haben die meisten ca. 200 € netto. Eine Viertelstunde wären 50 € - soviel berechnen in der Regel die Internet-Berater auch.
Stundensatz haben die meisten ca. 200 € netto.
Die Steuerberatergebührenverordnung sieht übrigens einen Rahmen von 19,00 bis 46,00 EUR pro angefangener halber Stunde vor (§ 13 StBGebV), Abweichungen gibt es bei einer individuellen Vereinbarung. Der von dir genannte Stundensatz trifft bei Wirtschaftsprüfern oder auch Rechtsanwälten zu, ich kenne keine Steuerberater-Kollegen mit solchen Stundensätzen - vielleicht sollte ich doch einmal mit dem Golfspielen anfangen ...
eine kleine Einzelberatung zu buchen
Dies ist richtig, bedenke aber, dass sich die Haftung auf deine Frage beschränkt. Möglicherweise liegt die Lösung außerhalb der von dir gestellten Frage, so etwas lässt sich nur bei einem Beratungsgespräch klären, das über ein einfaches Frage-Antwort-Spiel hinaus geht.
Umso besser!