Hallo Leute,
nach einiger Zeit Abstinenz habe ich einmal wieder ein kleines Thema:
Ich kaufe des öfteren Software in Onlineshops, dieses Mal ging es um Kaspersky Internet Security 2012 für 3 PC. Dabei ist mir das Angebot von Amazon.de aufgefallen, das dieses Paket mit 3 Lizenzen für 29,95 anbietet. Da ich ansonsten durchweg gute Erfahrungen mit Amazon gemacht habe, schlug ich also zu.
Verkäufer ist die luxemburgische Amazon Media EU S.à.r.l, also vermutlich eine Amazon-Tochter, das Einstellen von Angeboten von ihr bei Amazon ist wohl noch relativ neu. Der Download beginnt sofort, Lizenzschlüssel inklusive.
Dann suche ich auf meinem Amazon-Konto nach einer Rechnung: keine zu sehen, nur eine Übersicht mit meiner Adresse als "Rechnungsadresse" und für was ich wann was bezahlt habe. Darunter noch einmal der Satz: "Dies ist keine Rechnung."
Ich rief also bei der Hotline an und fragte nach einer Rechnung mit Mehrwertsteuer. Antwort kam per Mail: "Anbieter der Games- & Software-Downloads auf Amazon.de ist Amazon Media EU Sarl, ein Unternehmen mit Sitz in Luxemburg. Dies hat zur Folge, dass die Preise für Games- & Software-Downloads, wie sie auf Amazon.de angezeigt werden, für Kunden von Amazon.de der luxemburgischen Mehrwertsteuer unterliegen."
Nun gut, diese Kröte muss ich wohl schlucken, obgleich bei diesem Angebot eine solche Information nicht gegeben wird (im Gegensatz wie bspw. bei eBay).
Nun rufe ich noch einmal bei der Hotline an und frage, auch wenn es nicht mit Ausweis der deutschen Mehrwertsteuer geht, dann möchte ich dennoch eine Rechnung haben, egal, ob sie luxemburgisch, deutsch oder chinesisch ist. Ich kaufe im Supermarkt einen Kaugummi und erhalte über 50 Cent zumindest einen Bon und auf Wunsch vielleicht sogar eine Rechnung.
Nun meine Frage: weiß jemand, wie es rechtlich aussieht, ob man
a) überhaupt einen Anspruch auf eine richtige Rechnung hat, auch wenn sie nach luxemburgischen Recht verfasst ist und
b) nicht auf diesen Umstand als Käufer hingewiesen werden muss?
Ich persönlich habe ein solches Geschäftsgebaren noch nie erlebt, gleichwohl ich als Gewerbetreibender jede Woche Hardware und Software kaufe & verkaufe.
MfG, UU
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hi!
Ich wollte hauptsächlich vorschlagen, einfach mal über das normale Amazon-Kundenkontaktformular um eine Rechnung zu bitten (man muss bei Warehousebestellungen auch keinen speziellen Warehouse-Kontaktweg nehmen; anders als z.B. bei Warehouserücksendungen). In den Meldungen im Netz war immer das normale Kundenkontaktformular verlinkt.
Vielleicht klappt es bei Softwaredownlaods ja auch (weil es bei Warehouse ja auch über diesen Weg funktioniert).
Man landet über diesen Weg vermutlich bei anderen Amazon-Mitarbeitern, die dann vielleicht einfach machen.
(Technisch glaube ich erzeugen die die Rechnung für Warehouse einfach aus den Bestelldaten, die von Amazon erfasst wurden, also aus deren Warenwirtschaftssoftware. Da die Softwaredownloads ja letztendlich im selben System erfasst und abgerechnet wurden und alle Daten dort vorliegen, würde es mich nicht wundern, wenn das "der selbe Aufwasch" wäre.)
Bevor ich da einen Brief aussetzen würde, würde ich einfach nochmal diesen Weg ausprobieren - darum ging es mir in meiner Bemerkung.
Bis dann
Andreas