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Keine Rechnung bei Amazon Software-Downloads?

UselessUser / 11 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo Leute,

nach einiger Zeit Abstinenz habe ich einmal wieder ein kleines Thema:
Ich kaufe des öfteren Software in Onlineshops, dieses Mal ging es um Kaspersky Internet Security 2012 für 3 PC. Dabei ist mir das Angebot von Amazon.de aufgefallen, das dieses Paket mit 3 Lizenzen für 29,95 anbietet. Da ich ansonsten durchweg gute Erfahrungen mit Amazon gemacht habe, schlug ich also zu.

Verkäufer ist die luxemburgische Amazon Media EU S.à.r.l, also vermutlich eine Amazon-Tochter, das Einstellen von Angeboten von ihr bei Amazon ist wohl noch relativ neu. Der Download beginnt sofort, Lizenzschlüssel inklusive.
Dann suche ich auf meinem Amazon-Konto nach einer Rechnung: keine zu sehen, nur eine Übersicht mit meiner Adresse als "Rechnungsadresse" und für was ich wann was bezahlt habe. Darunter noch einmal der Satz: "Dies ist keine Rechnung."

Ich rief also bei der Hotline an und fragte nach einer Rechnung mit Mehrwertsteuer. Antwort kam per Mail: "Anbieter der Games- & Software-Downloads auf Amazon.de ist Amazon Media EU Sarl, ein Unternehmen mit Sitz in Luxemburg. Dies hat zur Folge, dass die Preise für Games- & Software-Downloads, wie sie auf Amazon.de  angezeigt werden, für Kunden von Amazon.de der luxemburgischen Mehrwertsteuer unterliegen."

Nun gut, diese Kröte muss ich wohl schlucken, obgleich bei diesem Angebot eine solche Information nicht gegeben wird (im Gegensatz wie bspw. bei eBay).
Nun rufe ich noch einmal bei der Hotline an und frage, auch wenn es nicht mit Ausweis der deutschen Mehrwertsteuer geht, dann möchte ich dennoch eine Rechnung haben, egal, ob sie luxemburgisch, deutsch oder chinesisch ist. Ich kaufe im Supermarkt einen Kaugummi und erhalte über 50 Cent zumindest einen Bon und auf Wunsch vielleicht sogar eine Rechnung.

Nun meine Frage: weiß jemand, wie es rechtlich aussieht, ob man
a) überhaupt einen Anspruch auf eine richtige Rechnung hat, auch wenn sie nach luxemburgischen Recht verfasst ist und
b) nicht auf diesen Umstand als Käufer hingewiesen werden muss?

Ich persönlich habe ein solches Geschäftsgebaren noch nie erlebt, gleichwohl ich als Gewerbetreibender jede Woche Hardware und Software kaufe & verkaufe.

MfG, UU

mawe2 UselessUser „Keine Rechnung bei Amazon Software-Downloads?“
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Gegen diese Art von Download spricht sehr vieles:
- der Download ist 1,05 EUR teurer als die Box-Version
- man bekommt keinen Datenträger
- man hat keine Möglichkeit des Weiterverkaufs
- nun auch noch das Problem mit der fehlenden Rechnung

Es ist verwunderlich, dass solche Produkte überhaupt gekauft werden.

Natürlich hat man auch bei diesem Kauf das Recht, eine ordentliche Rechnung zu bekommen. Trotzdem würde ich von einem solchen Download absehen, der sogar teurer als die ordentlich verpackte Version mit Datenträger ist.

Gruß, mawe2

UselessUser mawe2 „Gegen diese Art von Download spricht sehr vieles: - der...“
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Hallo mawe2,

ich benötige keinen Datenträger, nur die möglichst aktuelle Setup-Datei und dazugehörigen Lizenzschlüssel. Nach meiner Erfahrung sind diese Versionen meist ein paar Euro günstiger als die boxed Versionen, ich weiß nicht, wo du dieses Angebot gefunden hast (wobei ich davon ausgehe, dass du das Porto mit eingerechnet hast).
Ein weiterer Vorteil: manchmal benötige ich noch am gleichen Tag einen Lizenzschlüssel, ohne noch in einen Elektronik-Markt zu stiefeln.

Das Problem mit der Rechnung habe ich - wie gesagt - bisher nur hier angetroffen. Interessant, dass du sagst, ich hätte ein Anrecht darauf. Nur: wo steht das geschrieben?

MfG, UU

mawe2 UselessUser „Hallo mawe2,ich benötige keinen Datenträger, nur die...“
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ich weiß nicht, wo du dieses Angebot gefunden hast

 Gestern habe ich dieses Angebot bei Amazon gefunden.

Heute finde ich bei ebay z.B. dieses Angebot: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem=&clk_rvr_id=335906698134&customid=idealo&item=370590864025

Das ist zwar auch ein Download aber sogar 5,05 EUR günstiger als der Download bei Amazon.

Ein weiterer Vorteil: manchmal benötige ich noch am gleichen Tag einen Lizenzschlüssel, ohne noch in einen Elektronik-Markt zu stiefeln.

Das ist genau genommen der einzige Vorteil. Wenn es wirklich so eilig ist, macht so ein Download durchaus Sinn.

Ich persönlich gehe solche Dinge immer etwas langsamer an, so dass ein plötzliches Bedürfnis ("von jetzt auf gleich") eine bestimmte (kommerzielle) Software zu besitzen, bei mir nicht vorkommt.

Interessant, dass du sagst, ich hätte ein Anrecht darauf. Nur: wo steht das geschrieben?

 http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__368.html

UselessUser mawe2 „Gestern habe ich dieses Angebot bei Amazon gefunden. Heute...“
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Hallo mawe2!

"Das ist zwar auch ein Download"
Ja, ja ;-)

Den Link zum Paragraphen 368 BGB ist klasse, der führt nämlich ins Zentrum der rechtlichen Lage. Ein Anrecht auf eine Quittung besteht wohl immer, bei einer Rechnung sind sich die Juristen anscheinend nicht ganz einig. Das deutsche Umsatzsteuer-Gesetz sagt hier eindeutig, dass dieses Recht besteht - auch für Privatpersonen -, aber Luxemburg unterliegt nicht der deutschen Umsatzsteuer. Dafür ist es aber EU-Mitglied, hier könnte man weiter recherchieren, aber genau hier höre ich auf, denn der Aufwand für 29,95 Euro ist dann doch etwas unangemessen.
Ich gehe auch davon aus, dass sich ein solcher Konzern einige Hausjuristen hält, die nicht ganz unbeschlagen sind. Nur verbraucherrechtlich könnte man einmal nachhaken, ob es bei diesem Download-Angebot nicht geboten ist, darauf hinzuweisen. Ich habe es jedenfalls der Verbraucherschutzzentrale gerade auf den AB gesprochen, vielleicht kommt es dort irgendwie an.

Hier zwei Links zu dem Thema:
http://www.123recht.net/Unterschied-zwischen-Quittung-und-Rechnung-__f25536.html
http://www.123recht.net/Haendler-weigert-sich-Rechnung-auszustellen-__f357459.html

Ich drucke mir jetzt einmal die "Quittung" aus und sehe, was meine Buchhaltung damit anfangen kann.

mawe2, danke für deine Info, einen so knackigen Hinweis bin ich von Nickles ja gar nicht gewohnt ;-)

MfG, UU

UselessUser Nachtrag zu: „Hallo mawe2! Das ist zwar auch ein Download Ja, ja ;- Den...“
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Hallo,

für die, welche es interessiert, ich habe mich jetzt einmal bei meinem Steuerberater erkundigt. Luxemburg ist EU-Mitglied und die Steuergesetze in Europa sollen ziemlich identisch sein, nur die Steuersätze sind unterschiedlich in den Mitgliedstaaten geregelt. Im deutschen Umsatzsteuergesetz ist die Rechnungsausstellung unter dem Parapgraphen 14 geregelt, die so wohl auch in Luxemburg gilt.

"Gemäß § 14 Abs. 2 UStG ist der Unternehmer bei Ausführung von Lieferungen oder sonstigen Leistungen an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist, stets verpflichtet, eine Rechnung auszustellen. Die Steuerpflicht ist in diesen Fällen nicht Voraussetzung für die Verpflichtung zur Rechnungserteilung."
[Aus einem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen]

Mit diesem Wissen "bewaffnet" habe ich wieder bei der Amazon-Hotline angerufen. Wieder die gleiche Abwiegelung, dann noch ein Hinweis auf die AGB. Ich habe mich nicht abschütteln lassen und wurde gebeten, kurz zu warten. Und siehe da, als der Hotliner sich wieder meldete, erhielt ich plötzlich eine Adresse, an die ich mich schriftlich wenden müsse, um eine Rechnung zu erhalten.
Amazon.de
Rechnungsdruck
Im Gewerbepark D55
93059 Regensburg

Mein Fazit: nie wieder Downloads bei Amazon.de, solange es dort kein besseres Verfahren gibt; vermutlich hat Amazon.de bei seinen Software-Downloads diesen Punkt im eigenen Hause noch gar nicht ausreichend geregelt.

MfG, UselessUser

mawe2 UselessUser „Hallo, für die, welche es interessiert, ich habe mich jetzt...“
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vermutlich hat Amazon.de bei seinen Software-Downloads diesen Punkt im eigenen Hause noch gar nicht ausreichend geregelt.

Man muss natürlich auch bedenken, dass der Download-Bereich bei Amazon noch im Beta-Stadium ist...


Gruß, mawe2

UselessUser mawe2 „Man muss natürlich auch bedenken, dass der Download-Bereich...“
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Eine Dienstleistung im "Beta-Stadium" anzubieten, wäre doch ziemlich fahrlässig, oder? Das rein technisch nicht alles von der ersten Minute läuft, ist ja schon nicht wünschenswert für den Kunden, aber für die gesetzlichen und organisatorischen  Rahmenbedingungen müssen die Grundlagen schon vorhanden sein.

MfG, UselessUser

Andreas42 UselessUser „Hallo, für die, welche es interessiert, ich habe mich jetzt...“
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Hi!

Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass Amazon bei Warehouse/Resterampe-Bestellungen ebenfalls keine Rechnungen beiliegen (also Rückläufern, die über den Marketplace-Händler "Warehouse Deals" preisreduziert verkauft werden; dahinter verbirgt sich Amazon selbst).

Da gibt es den Tipp einfach über das Kundenkontaktformular von Amazon eine Rechnung anzufordern. Ich habe das zwar noch nie gemacht, aber evtl. klappt das ja auch bei Softwaredownloads? Offen wäre dann natürlich die Frage wie und welche MwSt ausgewiesen wird.

Bis dann
Andreas

UselessUser Andreas42 „Hi! Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass Amazon bei...“
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Hallo Andreas42,

ich vermute einmal, es gibt ein Unterschied zwischen der Amazon-Plattform für externe Händler  (die ich sonst häufig nutze) und Amazon-eigenen Unternehmen wie die Media EU Sarl, die eine Tochter mit Sitz in Luxemburg sein soll (Games- & Software-Downloads). Vielleicht ist es bei Warehouse Deals ähnlich gelagert.
Wenn ich richtig verstanden habe, mache ich auf der "normalen" Verkaufs-Plattform keine Geschäfte direkt mit Amazon, sondern Amazon vermittelt Käufer und Verkäufer und stellt die Vertriebswege zur Verfügung, die Rechnung stammt dann von Händlern in Deutschland. Deshalb hatte ich auf diesem Weg auch noch nie Probleme und in diesem Fall spielt es keine Rolle, wo das Unternehmen seine Umsatzsteuer bezahlen muss.

MfG, UselessUser

Andreas42 UselessUser „Hallo Andreas42, ich vermute einmal, es gibt ein Unterschied...“
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Hi!

Ich wollte hauptsächlich vorschlagen, einfach mal über das normale Amazon-Kundenkontaktformular um eine Rechnung zu bitten (man muss bei Warehousebestellungen auch keinen speziellen Warehouse-Kontaktweg nehmen; anders als z.B. bei Warehouserücksendungen). In den Meldungen im Netz war immer das normale Kundenkontaktformular verlinkt.

http://www.google.de/search?hl=de&safe=off&site=&source=hp&q=amazon+warehouse+rechnung&oq=amazon+warehouse+rechnung&

Vielleicht klappt es bei Softwaredownlaods ja auch (weil es bei Warehouse ja auch über diesen Weg funktioniert).
Man landet über diesen Weg vermutlich bei anderen Amazon-Mitarbeitern, die dann vielleicht einfach machen.

(Technisch glaube ich erzeugen die die Rechnung für Warehouse einfach aus den Bestelldaten, die von Amazon erfasst wurden, also aus deren Warenwirtschaftssoftware. Da die Softwaredownloads ja letztendlich im selben System erfasst und abgerechnet wurden und alle Daten dort vorliegen, würde es mich nicht wundern, wenn das "der selbe Aufwasch" wäre.)

Bevor ich da einen Brief aussetzen würde, würde ich einfach nochmal diesen Weg ausprobieren - darum ging es mir in meiner Bemerkung.

Bis dann
Andreas

UselessUser Andreas42 „Hi! Ich wollte hauptsächlich vorschlagen, einfach mal über...“
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Hallo Andreas42!

"Da die Softwaredownloads ja letztendlich im selben System erfasst und abgerechnet wurden"
Ja, das könnte sein und wäre einen Versuch wert gewesen. Aber die Post ist gestern schon raus ...

Danke und schönes Wochenende, UU