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Keine Rechnung bei Amazon Software-Downloads?

UselessUser / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute,

nach einiger Zeit Abstinenz habe ich einmal wieder ein kleines Thema:
Ich kaufe des öfteren Software in Onlineshops, dieses Mal ging es um Kaspersky Internet Security 2012 für 3 PC. Dabei ist mir das Angebot von Amazon.de aufgefallen, das dieses Paket mit 3 Lizenzen für 29,95 anbietet. Da ich ansonsten durchweg gute Erfahrungen mit Amazon gemacht habe, schlug ich also zu.

Verkäufer ist die luxemburgische Amazon Media EU S.à.r.l, also vermutlich eine Amazon-Tochter, das Einstellen von Angeboten von ihr bei Amazon ist wohl noch relativ neu. Der Download beginnt sofort, Lizenzschlüssel inklusive.
Dann suche ich auf meinem Amazon-Konto nach einer Rechnung: keine zu sehen, nur eine Übersicht mit meiner Adresse als "Rechnungsadresse" und für was ich wann was bezahlt habe. Darunter noch einmal der Satz: "Dies ist keine Rechnung."

Ich rief also bei der Hotline an und fragte nach einer Rechnung mit Mehrwertsteuer. Antwort kam per Mail: "Anbieter der Games- & Software-Downloads auf Amazon.de ist Amazon Media EU Sarl, ein Unternehmen mit Sitz in Luxemburg. Dies hat zur Folge, dass die Preise für Games- & Software-Downloads, wie sie auf Amazon.de  angezeigt werden, für Kunden von Amazon.de der luxemburgischen Mehrwertsteuer unterliegen."

Nun gut, diese Kröte muss ich wohl schlucken, obgleich bei diesem Angebot eine solche Information nicht gegeben wird (im Gegensatz wie bspw. bei eBay).
Nun rufe ich noch einmal bei der Hotline an und frage, auch wenn es nicht mit Ausweis der deutschen Mehrwertsteuer geht, dann möchte ich dennoch eine Rechnung haben, egal, ob sie luxemburgisch, deutsch oder chinesisch ist. Ich kaufe im Supermarkt einen Kaugummi und erhalte über 50 Cent zumindest einen Bon und auf Wunsch vielleicht sogar eine Rechnung.

Nun meine Frage: weiß jemand, wie es rechtlich aussieht, ob man
a) überhaupt einen Anspruch auf eine richtige Rechnung hat, auch wenn sie nach luxemburgischen Recht verfasst ist und
b) nicht auf diesen Umstand als Käufer hingewiesen werden muss?

Ich persönlich habe ein solches Geschäftsgebaren noch nie erlebt, gleichwohl ich als Gewerbetreibender jede Woche Hardware und Software kaufe & verkaufe.

MfG, UU

mawe2 UselessUser „Hallo mawe2,ich benötige keinen Datenträger, nur die...“
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ich weiß nicht, wo du dieses Angebot gefunden hast

 Gestern habe ich dieses Angebot bei Amazon gefunden.

Heute finde ich bei ebay z.B. dieses Angebot: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem=&clk_rvr_id=335906698134&customid=idealo&item=370590864025

Das ist zwar auch ein Download aber sogar 5,05 EUR günstiger als der Download bei Amazon.

Ein weiterer Vorteil: manchmal benötige ich noch am gleichen Tag einen Lizenzschlüssel, ohne noch in einen Elektronik-Markt zu stiefeln.

Das ist genau genommen der einzige Vorteil. Wenn es wirklich so eilig ist, macht so ein Download durchaus Sinn.

Ich persönlich gehe solche Dinge immer etwas langsamer an, so dass ein plötzliches Bedürfnis ("von jetzt auf gleich") eine bestimmte (kommerzielle) Software zu besitzen, bei mir nicht vorkommt.

Interessant, dass du sagst, ich hätte ein Anrecht darauf. Nur: wo steht das geschrieben?

 http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__368.html