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Keine Rechnung bei Amazon Software-Downloads?

UselessUser / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute,

nach einiger Zeit Abstinenz habe ich einmal wieder ein kleines Thema:
Ich kaufe des öfteren Software in Onlineshops, dieses Mal ging es um Kaspersky Internet Security 2012 für 3 PC. Dabei ist mir das Angebot von Amazon.de aufgefallen, das dieses Paket mit 3 Lizenzen für 29,95 anbietet. Da ich ansonsten durchweg gute Erfahrungen mit Amazon gemacht habe, schlug ich also zu.

Verkäufer ist die luxemburgische Amazon Media EU S.à.r.l, also vermutlich eine Amazon-Tochter, das Einstellen von Angeboten von ihr bei Amazon ist wohl noch relativ neu. Der Download beginnt sofort, Lizenzschlüssel inklusive.
Dann suche ich auf meinem Amazon-Konto nach einer Rechnung: keine zu sehen, nur eine Übersicht mit meiner Adresse als "Rechnungsadresse" und für was ich wann was bezahlt habe. Darunter noch einmal der Satz: "Dies ist keine Rechnung."

Ich rief also bei der Hotline an und fragte nach einer Rechnung mit Mehrwertsteuer. Antwort kam per Mail: "Anbieter der Games- & Software-Downloads auf Amazon.de ist Amazon Media EU Sarl, ein Unternehmen mit Sitz in Luxemburg. Dies hat zur Folge, dass die Preise für Games- & Software-Downloads, wie sie auf Amazon.de  angezeigt werden, für Kunden von Amazon.de der luxemburgischen Mehrwertsteuer unterliegen."

Nun gut, diese Kröte muss ich wohl schlucken, obgleich bei diesem Angebot eine solche Information nicht gegeben wird (im Gegensatz wie bspw. bei eBay).
Nun rufe ich noch einmal bei der Hotline an und frage, auch wenn es nicht mit Ausweis der deutschen Mehrwertsteuer geht, dann möchte ich dennoch eine Rechnung haben, egal, ob sie luxemburgisch, deutsch oder chinesisch ist. Ich kaufe im Supermarkt einen Kaugummi und erhalte über 50 Cent zumindest einen Bon und auf Wunsch vielleicht sogar eine Rechnung.

Nun meine Frage: weiß jemand, wie es rechtlich aussieht, ob man
a) überhaupt einen Anspruch auf eine richtige Rechnung hat, auch wenn sie nach luxemburgischen Recht verfasst ist und
b) nicht auf diesen Umstand als Käufer hingewiesen werden muss?

Ich persönlich habe ein solches Geschäftsgebaren noch nie erlebt, gleichwohl ich als Gewerbetreibender jede Woche Hardware und Software kaufe & verkaufe.

MfG, UU

UselessUser mawe2 „Gestern habe ich dieses Angebot bei Amazon gefunden. Heute...“
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Hallo mawe2!

"Das ist zwar auch ein Download"
Ja, ja ;-)

Den Link zum Paragraphen 368 BGB ist klasse, der führt nämlich ins Zentrum der rechtlichen Lage. Ein Anrecht auf eine Quittung besteht wohl immer, bei einer Rechnung sind sich die Juristen anscheinend nicht ganz einig. Das deutsche Umsatzsteuer-Gesetz sagt hier eindeutig, dass dieses Recht besteht - auch für Privatpersonen -, aber Luxemburg unterliegt nicht der deutschen Umsatzsteuer. Dafür ist es aber EU-Mitglied, hier könnte man weiter recherchieren, aber genau hier höre ich auf, denn der Aufwand für 29,95 Euro ist dann doch etwas unangemessen.
Ich gehe auch davon aus, dass sich ein solcher Konzern einige Hausjuristen hält, die nicht ganz unbeschlagen sind. Nur verbraucherrechtlich könnte man einmal nachhaken, ob es bei diesem Download-Angebot nicht geboten ist, darauf hinzuweisen. Ich habe es jedenfalls der Verbraucherschutzzentrale gerade auf den AB gesprochen, vielleicht kommt es dort irgendwie an.

Hier zwei Links zu dem Thema:
http://www.123recht.net/Unterschied-zwischen-Quittung-und-Rechnung-__f25536.html
http://www.123recht.net/Haendler-weigert-sich-Rechnung-auszustellen-__f357459.html

Ich drucke mir jetzt einmal die "Quittung" aus und sehe, was meine Buchhaltung damit anfangen kann.

mawe2, danke für deine Info, einen so knackigen Hinweis bin ich von Nickles ja gar nicht gewohnt ;-)

MfG, UU