Hallo Leute,
nach einiger Zeit Abstinenz habe ich einmal wieder ein kleines Thema:
Ich kaufe des öfteren Software in Onlineshops, dieses Mal ging es um Kaspersky Internet Security 2012 für 3 PC. Dabei ist mir das Angebot von Amazon.de aufgefallen, das dieses Paket mit 3 Lizenzen für 29,95 anbietet. Da ich ansonsten durchweg gute Erfahrungen mit Amazon gemacht habe, schlug ich also zu.
Verkäufer ist die luxemburgische Amazon Media EU S.à.r.l, also vermutlich eine Amazon-Tochter, das Einstellen von Angeboten von ihr bei Amazon ist wohl noch relativ neu. Der Download beginnt sofort, Lizenzschlüssel inklusive.
Dann suche ich auf meinem Amazon-Konto nach einer Rechnung: keine zu sehen, nur eine Übersicht mit meiner Adresse als "Rechnungsadresse" und für was ich wann was bezahlt habe. Darunter noch einmal der Satz: "Dies ist keine Rechnung."
Ich rief also bei der Hotline an und fragte nach einer Rechnung mit Mehrwertsteuer. Antwort kam per Mail: "Anbieter der Games- & Software-Downloads auf Amazon.de ist Amazon Media EU Sarl, ein Unternehmen mit Sitz in Luxemburg. Dies hat zur Folge, dass die Preise für Games- & Software-Downloads, wie sie auf Amazon.de angezeigt werden, für Kunden von Amazon.de der luxemburgischen Mehrwertsteuer unterliegen."
Nun gut, diese Kröte muss ich wohl schlucken, obgleich bei diesem Angebot eine solche Information nicht gegeben wird (im Gegensatz wie bspw. bei eBay).
Nun rufe ich noch einmal bei der Hotline an und frage, auch wenn es nicht mit Ausweis der deutschen Mehrwertsteuer geht, dann möchte ich dennoch eine Rechnung haben, egal, ob sie luxemburgisch, deutsch oder chinesisch ist. Ich kaufe im Supermarkt einen Kaugummi und erhalte über 50 Cent zumindest einen Bon und auf Wunsch vielleicht sogar eine Rechnung.
Nun meine Frage: weiß jemand, wie es rechtlich aussieht, ob man
a) überhaupt einen Anspruch auf eine richtige Rechnung hat, auch wenn sie nach luxemburgischen Recht verfasst ist und
b) nicht auf diesen Umstand als Käufer hingewiesen werden muss?
Ich persönlich habe ein solches Geschäftsgebaren noch nie erlebt, gleichwohl ich als Gewerbetreibender jede Woche Hardware und Software kaufe & verkaufe.
MfG, UU
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo,
für die, welche es interessiert, ich habe mich jetzt einmal bei meinem Steuerberater erkundigt. Luxemburg ist EU-Mitglied und die Steuergesetze in Europa sollen ziemlich identisch sein, nur die Steuersätze sind unterschiedlich in den Mitgliedstaaten geregelt. Im deutschen Umsatzsteuergesetz ist die Rechnungsausstellung unter dem Parapgraphen 14 geregelt, die so wohl auch in Luxemburg gilt.
"Gemäß § 14 Abs. 2 UStG ist der Unternehmer bei Ausführung von Lieferungen oder sonstigen Leistungen an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist, stets verpflichtet, eine Rechnung auszustellen. Die Steuerpflicht ist in diesen Fällen nicht Voraussetzung für die Verpflichtung zur Rechnungserteilung."
[Aus einem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen]
Mit diesem Wissen "bewaffnet" habe ich wieder bei der Amazon-Hotline angerufen. Wieder die gleiche Abwiegelung, dann noch ein Hinweis auf die AGB. Ich habe mich nicht abschütteln lassen und wurde gebeten, kurz zu warten. Und siehe da, als der Hotliner sich wieder meldete, erhielt ich plötzlich eine Adresse, an die ich mich schriftlich wenden müsse, um eine Rechnung zu erhalten.
Amazon.de
Rechnungsdruck
Im Gewerbepark D55
93059 Regensburg
Mein Fazit: nie wieder Downloads bei Amazon.de, solange es dort kein besseres Verfahren gibt; vermutlich hat Amazon.de bei seinen Software-Downloads diesen Punkt im eigenen Hause noch gar nicht ausreichend geregelt.
MfG, UselessUser