http://pdf.zeit.de/2011/41/DOS-BGH.pdf
Seite 8
Seit 2009 können am BGH (Bundesgerichtshof) selbst bei Kapitalverbrechen wie Mord über Strafen zwischen Parteien und Gericht "Absprachen" bzw. "Deals" getroffen werden. Ablaßhandel im 21. Jahrhundert - das nenne ich Tradition. Reiche Säcke können also vergewaltigen und morden und sich hinterher von allem freikaufen.
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http://pdf.zeit.de/kultur/kunst/2011-10/kunstfaelscherprozess-koeln-urteil.pdf
Diesen Kunstfälscher hier, DEN würde ICH freisprechen - weil der Gesellschaft kein nennenswerter Schaden entstanden ist. Der hat doch nur solch ein paar Dreckbonzentierchen um ein paar Penunzen erleichtert, die diese sowieso in den Kamin geschaufelt oder für Tinnef und Kram verbrannt hätten.
Aber wie bereits im vorhergehenden Posting angesprochen, wer die Parasiten anpiekst, der sticht in ein Hornissennest.