http://pdf.zeit.de/2011/41/DOS-BGH.pdf
Seite 8
Seit 2009 können am BGH (Bundesgerichtshof) selbst bei Kapitalverbrechen wie Mord über Strafen zwischen Parteien und Gericht "Absprachen" bzw. "Deals" getroffen werden. Ablaßhandel im 21. Jahrhundert - das nenne ich Tradition. Reiche Säcke können also vergewaltigen und morden und sich hinterher von allem freikaufen.
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Mich würde in diesem Zusammenhang mal interessieren, wo der Unterschied zwischen Freispruch und Bewährungsstrafe liegt.
Ich kann eigentlich nur erkennen, dass eine Geldstrafe eine wirklich spürbare Strafe ist, währenddessen eine Bewährungsstrafe m.E. einem Freispruch gleichkommt.
Verhängte Auflagen bei Bew.Str. sind doch für normale Menschen als lächerlich zu betrachten.
Hab ich hier irgendwo einen Denkfehler, und wenn ja, wo ?
mfG mthr1