http://pdf.zeit.de/2011/41/DOS-BGH.pdf
Seite 8
Seit 2009 können am BGH (Bundesgerichtshof) selbst bei Kapitalverbrechen wie Mord über Strafen zwischen Parteien und Gericht "Absprachen" bzw. "Deals" getroffen werden. Ablaßhandel im 21. Jahrhundert - das nenne ich Tradition. Reiche Säcke können also vergewaltigen und morden und sich hinterher von allem freikaufen.
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Auch richtig, aber aus altersbedingter Erfahrung hätte ich wohl kaum in die Verlegenheit kommen können , Nachteile aufgrund eines Bewährungsstrafen-Eintrags zu haben.
Womit wir wieder beim Otto-Normalverbraucher wären, der in den seltensten Fällen aufgrund seines Verhaltens eine Bew.-Strafe zu erwarten hat.