http://pdf.zeit.de/2011/41/DOS-BGH.pdf
Seite 8
Seit 2009 können am BGH (Bundesgerichtshof) selbst bei Kapitalverbrechen wie Mord über Strafen zwischen Parteien und Gericht "Absprachen" bzw. "Deals" getroffen werden. Ablaßhandel im 21. Jahrhundert - das nenne ich Tradition. Reiche Säcke können also vergewaltigen und morden und sich hinterher von allem freikaufen.
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Du sagst es doch selbst, "es wird hinter verschlossenen Türen gemauschelt" - Fakelaki.
Es gibt Richtersprüche - zwar mir nicht vom BGH bekannt - da wurden Schläger, die einen anderen ins Koma geschlagen hatten, der einen bleibenden Schaden davon getragen hat, wegen "positiver Sozialprognose" = neue Freundin ... komplett freigesprochen.