Hallo Gemeinde,
eigentlich bin ich mir nicht sicher, ob ich in diesem 'Brett' richtig bin, da 1) mein Fall noch nicht geklärt ist und 2) mehrere Komponenten meines IT-Equipments von betroffen sind.
Naja, nichtsdestotrotz möchte ich meinem Ärger etwas Luft machen.
Ich habe mir vor ca. 3 Wochen einen SlimLine-BluRay-Brenner für mein Notebook gekauft und ihn auch eingebaut. Der bisher vorhandene SlimLine-DVD-Brenner wurde damit frei.
Da habe ich mir gedacht, dass es doch günstig wäre, diesen als portablen externen Brenner zur Verfügung zu haben. Dafür hatte ich mir dann vor ca. 1 Woche überlegt, mir ein externes Gehäuse zuzulegen. Und zwar eine ICY-Box IB-540StUS2-BL von Raidsonic. Diese hat neben einem USB-Anschluss auch eine eSATA-Schnittstelle.
Gesagt, getan: Die Box wurde bestellt und kam vergangenen Freitag an. Im Laufe der Woche habe ich mir zusätzlich überlegt, den einzubauenden Brenner über eSATA zu betreiben. Dafür benötigt man jedoch für die Spannungsversorgung ein externes Netzteil (eNT), welches NICHT mitgeliefert wird.
Die eNT-Spezifikationen sind auf der Webseite verfügbar, so dass ich mir Mitte vergangener Woche an Hand derselben ein NT gekauft habe (und auch ein eSATA-Kabel).
Ich hatte mich dann am Freitag kurz entschlossen, doch den BluRay-Brenner an Stelle des DVD-Brenners in die Box einzubauen (damit meine Frau ggf. auch mal was an ihrem Läppi mit BluRay was machen kann) und hatte den vorher beschriebenen Laufwerkstausch an meinem Notebook wieder rückgängig gemacht.
Ein erster Test über USB (ohne eNT!) verlief erfolgreich: der BD-Brenner wurde erkannt.
Nun wollte ich jedoch das gleiche Procedere mit eSATA und mit eNT probieren. Dazu muss ich noch sagen, dass das eNT eines mit variabel einstellbarer Ausgangsspannung ist (in 6 Stufen von 3 bis 12V). Und dass die Polung des Ausgangsstifts ebenfalls wechselbar ist: Phase innen bzw. Phase außen.
Nur: weder auf der ICY-Box selbst noch in irgendwelchen Beschreibungen im Web auf der Herstellerseite ist etwas über die Polung ausgesagt. Jetzt kam natürlich das, was kommen musste: Spannung ein und die Box rauchte inkl. des Brenners auf Grund des fehlenden Verpolungs-Schutzes in wenigen Sekunden ab. Toll.
Ich habe beide Teile an meinen Online-Händler zurückgeschickt (inkl. eines Begleitschreibens, auf dem die Entstehung des Malheurs beschrieben ist) in der Hoffnung auf Kulanz. Ich bin mir keiner Schuld bewusst, etwas falsch gemacht zu haben.
Auf allen meinen Geräten, die ein eNT benutzen (ganz gleich, ob dieses dabei war oder nicht) ist IMMER ein Symbol gedruckt (bzw. per Aufkleber kenntlich gemacht), auf dem die Polung klar ist. Nur auf der ICY-Box nicht. Ich bin deshalb davon ausgegangen, dass bei solch einer fehlenden Beschreibung zumindest ein Verpolschutz vorhanden ist.
Drückt mir die Daumen, dass es gut ausgeht.
Gruß T.KL.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hi,
ich weiss zwar nicht, was du gelesen hast, aber meine Antwort wird es nicht gewesen sein...
Sag mal, bist du von Beruf Lehrer, die immer recht haben müssen???
Ich habe deine geschilderten Fakten zusammengefasst, und jeder Rechtskundige in Deutschland wird dir sagen: selbst schuld, da das Risiko der Zerstörung durch unsachgemäße Handlungen bei ungenügender Informationslage bewusst eingegangen wurde.
Und nun zeige mir bitte mal ein Zitat, wo ich dich des Betruges bezichtige!
Das sind Fakten, die ich hier aufzähle, neutral und logisch aufgeschlüsselt.
Die lassen sich nicht verdrehen, um deinem Weltbild gerecht zu werden.
Den Vorsatz unterstelle ich nicht, sondern du hast es so geschildert.
Vorsatz ist das Wissen und Wollen der Handlungsverwirklichung bei Begehung derselben. Abzugrenzen ist die vorsätzliche Begehung einer Handlung von der Fahrlässigkeit, bzw. der fahrlässigen Begehung einer Tat.
Fahrlässigkeit scheidet bei dir also aus!!
Unsachgemäß: bei sachgemäßer Behandlung wäre das Teil kaum durch dich zerstört worden... Sachkunde zeichnet sich durch Kenntnis, in diesem Fall Informationen aus, die du nicht hattest. Schlage mal bei Duden Unsachgemäß nach, dann siehst du, wie höflich ich noch bin
Bekomme ich, auch in deinem Fall, keine Informationen, erwächst dadurch auf keinen Fall ein Freifahrtschein für unsachgemäßes Vorgehen mit Gewährleistungsanspruch im Fehlerfall.
Und dennoch versuchst du auf den Gewährleistungswege Ersatz zu bekommen. Auch ein Fakt, oder vergisst du die Inhalte deines Postings? Ich habe das nie Betrug genannt, das ist deine Interpretation, die genau so falsch ist wie die Interpretation der Rechtmäßigkeit deiner Handlung.
Du argumentierst weder reflektiv noch übergreifend...sondern flüchtest dich in Details und wirst dann noch bei Kritikern persönlich auf dem Niveau der Bildzeitung ...
Viel deutlicher kann man nicht werden, wenn du die Botschaft jetzt noch nicht verstanden hast, kann ich dir nicht mehr helfen....und ich halte mich jetzt aus diesem Thema raus.
NOCH EINMAL: viel Glück bei deinem Versuch, Ersatz zu bekommen