...zumindest wenn es nach dem Willen der Germanischen Volksunion - pardon: Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen, also GVU, geht:
http://www.pcgameshardware.de/aid,829242/Kinoto-GVU-will-auch-die-Nutzer-rechtlich-belangen/Internet/News
Nix mehr mit "nur wer selber hochlädt, wird belangt" - na warten wir's ab. Vielleicht nur Drohgebärden zur Abschreckung und die Aktion verläuft im Sande.
CU
Olaf
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Du hast recht - das ist mir bei Amazon sogar schon höchstselbst passiert. Die Doppel-CD war von 2003, also aus der "Blütezeit" der Un-CDs. Behalten habe ich sie trotzdem ;-)
Habe ich auch noch nie gesehen, dass ein Händler/Verkäufer einen Kopierschutz erwähnt. Ist ja auch nicht vorgeschrieben, nur die Ware selbst muss gekennzeichnet werden. Wer also ganz sicher gehen will, darf nur im Laden kaufen.
CU
Olaf